Wer kann alles leasen?

Autor: Dr. Michael Kroll (Geschäftsführer, LeaSoft GmbH / www.Richtig-Leasen.de)

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Unternehmen

Bereits seit Beginn des Leasing in Deutschland in den 1960er Jahren gehört die Gruppe der gewerblichen Unternehmen zu den tragenden Säulen des Leasinggeschäfts. Dabei stellte und stellt Leasing für fast alle Branchen schon immer eine interessante Finanzierungsalternative dar. Während früher Motive wie Bilanzneutralität, Steuerersparnisse und der Kauf des Leasingobjektes zum Vertragsende im Vordergrund standen sind es heute zunehmend andere Motive, die den Ausschlag für Leasing geben. Diese sind z. B. die gesicherte, klare und lineare Kalkulationsgrundlage, die Modernität der Betriebsausstattung, der flexible Austausch von Objekten, die Möglichkeit Objekte zurückgeben zu können oder auch die Nutzung von Dienstleistungs- und Serviceangeboten.

Freiberufler / Ärzte*innen / Landwirtschaft

Freiberufler und Ärzte, aber auch der Bereich der Landwirtschaft gehörten zu Beginn des Leasing in Deutschland vor der Jahrtausendwende nicht unbedingt zu den klassischen Zielgruppen des Leasing. Viele der klassischen Leasing-Unternehmermotive wie Bilanzneutralität oder Gewerbesteuervorteile griffen bei ihnen nicht. Dazu stand der Eigentumsgedanke beim Kauf vielfach über dem Nutzungsgedanken des Leasing.

Heute ist Leasing für diese Zielgruppen hingegen so interessant wie eigentlich noch nie zu vor. Gerade im Medizinbereich und auch der Landwirtschaft ist zu beobachten, dass

  • die technologischen Entwicklungen immer rasanter voran schreiten mit dem Zwang zum schneller notwendigen Austausch von Objekten,
  • die Investitionskosten für Objekte deutlich höher sind als noch vor einigen Jahren,
  • gleichzeitig aber immer mehr Freiberufler, Ärzt*innen und Landwirt*innen in Bürokratie nahezu „ersticken“ und immer weniger Zeit haben, um sich z. B. ausführlich mit eigentlich notwendigen Investitionen und deren Finanzierungen zu beschäftigen.

Hinzu kommt, dass die Bedürfnisse, Wünsche und Ziele dieser Zielgruppe häufig individuell sehr unterschiedlich sind – ebenso wie mögliche Motive für Leasing. Während für den einen Freiberufler die gesicherte, klare und lineare Kalkulationsgrundlage ein Hauptmotiv sein kann, leasen andere Investoren z. B. wegen der Modernität der Betriebsausstattung, dem flexiblen Austausch von Objekten, der Möglichkeit Objekte zurückgeben zu können, einer möglichen Reduzierung der Steuerlast durch Sonderzahlungen zum Jahresende oder auch der Nutzung der zahlreichen Dienstleistungs- und Serviceangebote. Diese Individualität macht Leasing gerade für Freiberufler, Ärzte und die Landwirtschaft so interessant.

Kommunen / Öffentliche Hand

Die öffentliche Hand war jahrzehntelang eine ganz schwierige Zielgruppe für die Leasingbranche. Die Widerstände waren enorm, die Gegenargumente erdrückend:

  • Die klassischen Leasingmotive wie Bilanzneutralität oder Steuereffekte griffen nicht bei der öffentlichen Hand,
  • Leasing sei immer teurer, weil jetzt noch ein Dritter zusätzlich verdiene,
  • Leasinggesellschaft könnten keine Kommunalkreditkonditionen erhalten, oder das Argument:
  • Leasing hätte Umsatzsteuernachteile, weil auch der Zinsanteil der Leasingraten der Mehrwertsteuer unterliege usw.

In den letzten 20 Jahren hat sich die Diskussion allerdings grundlegend gewandelt. Die Widerstände wurden abgebaut, viele Aspekte mittlerweile gesetzlich geregelt und zahlreiche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen haben zwischenzeitlich belegt, dass Leasing gerade für die öffentliche Hand durchaus von Vorteil sein kann.

Im Kommunal-Leasing gilt es allerdings eine Reihe an besonderen Aspekten zu berücksichtigen, die im gewerblichen Leasing nicht von Relevanz sind, z. B.

  • Verpflichtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit (monetär und qualitativ),
  • Auswirkungen des Leasing auf das Haushaltsrecht,
  • rechtliche Vorschriften und Unterschiede in den einzelnen Bundesländern,
  • Fragen des Ausschreibungs- und Vergaberechts,
  • die Problematik der Einbeziehung von öffentlichen Zuwendungen in das Leasing,
  • Aspekte der Genehmigungspflicht bei Leasingverträgen u. m.

Diese und andere Aspekte werden insbesondere in dem Blog Special: Kommunal-Leasing ausführlich diskutiert.

Privatpersonen

Privat-Leasing war schon immer eine stabile Konstante im bundesdeutschen Leasingmarkt. Dabei beschränkte sich diese Form des Leasing fast ausschließlich auf das Pkw-Leasing, auch wenn in den letzten Jahren andere Objekte hinzu kamen, wie z. B. das Leasing von Tablets oder Smartphones.

Viele klassische Leasingmotive gewerblicher Investoren greifen natürlich bei Privatpersonen nicht, wie z. B. Steuereffekte oder das Argument der Bilanzneutralität. Der Charme des Privat-Leasing liegt für Viele in anderen Bereichen wie z. B.

  • den klar überschaubaren Kosten pro Monat – jeder Leasingnehmer kann sofort entscheiden, ob die Höhe der monatlichen Leasingraten in sein Budget passt oder nicht,
  • den vielfältigen Sonderaktionen gerade bei Hersteller-Leasinggesellschaften mit teilweise stark subventionierten Leasingraten,
  • der Nutzung der immer zahlreicher angebotenen Dienstleistungen und Servicepakete (Versicherung, Garantie, Wartung etc.).
  • Hinzu sind weitere Vorteile denkbar, z. B. bei der Umsatzsteuer, wenn das Leasingobjekt am Ende zurück gegeben wird.

Trotzdem kann das Privat-Leasing nicht immer uneingeschränkt positiv gesehen werden. Viele private Leasingnehmer haben auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, wenn es um das Leasing ihres Pkws und vor allem auch um die Rückgabe ihres Leasingfahrzeugs ging. Viele Privatpersonen sind betriebswirtschaftlich relativ unerfahren. Sie lassen sich das eine oder andere Mal vielleicht von günstigen Leasingraten beeindrucken und übersehen eventuell, dass sie dies in manchen Fällen am Ende eventuell teuer bezahlen müssen.

Dabei lassen sich solche negativen Auswirkungen durchaus relativ leicht vermeiden, wenn man sich im Vorfeld ausführlich informiert, um Verhandlungsgespräche auf Augenhöhe führen zu können oder beim Vertragsabschluss an den kritischen Stellen etwas genauer hinsehen zu können.

Copyright: LeaSoft GmbH / www.Richtig-Leasen.de
Quelle: https://www.richtig-leasen.de/wer-kann-alles-leasen/
Letzte Aktualisierung dieses Blogs: 17.07.2025