Vergleich: Kauf oder Leasing?

Autor: Dr. Michael Kroll (Geschäftsführer, LeaSoft GmbH / Richtig-Leasen.de)

Viele Investoren fällen ihre Leasingentscheidungen „aus dem Bauch“ heraus oder vergleichen einfach nur die Höhe der Leasingraten miteinander. Dies muss nicht unbedingt falsch sein. In vielen Fällen lohnt es sich aber trotzdem, etwas genauer auf die Angebote zu schauen und gegebenenfalls eine Vergleichsrechnung durchzuführen. Für einige Investoren ist eine Vergleichsrechnung darüber hinaus sogar vorgeschrieben, z.B. für viele Entscheider in Unternehmen aufgrund unternehmensinterner Vorschriften oder auch für Investoren der öffentlichen Hand aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Verpflichtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit, vgl. z.B. § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Deshalb sollen im Anschluss einige wichtige Aspekte zum Thema Vergleichsrechnung dargestellt werden.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden zwei Büchern, die sehr ausführliche Informationen zur Vergleichsrechnung enthalten, im speziellen vor allem zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Bereich der öffentlichen Hand (Verfahren, Bewertung qualitativer Vorteile, Prämissen, Praxisbeispiele u.v.m.).

  • Michael Kroll (Hrsg.): Leasinghandbuch für die öffentliche Hand, 11. Auflage 2010, 272 Seiten, 49,80 EUR incl. MWSt. – mit zahlreichen Beiträgen vor allem von Autoren der öffentlichen Hand selbst zu den verschiedensten Themen
  • Patrick Neuhaus: Fahrzeug-Leasing für die öffentliche Hand, 1. Auflage 2009, 320 Seiten, 59,90 EUR incl. MWSt. – mit sehr vielen tiefgehenden Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis anhand zahlreicher Praxisbeispiele

Beide Bücher können Sie gegen Rechnung in unserem Online-Shop bestellen. Dort können Sie auch die Inhaltsverzeichnisse einsehen.

Welche Alternativen werden miteinander verglichen?

Viele Entscheidungsträger denken bei einer Vergleichsrechnung zunächst an die Frage „Kauf oder Leasing?“. In der Praxis dürfte die Fragestellung häufig aber eher lauten „Leasing oder Leasing?“. Vielfach ist die Entscheidung für oder gegen Leasing nämlich bereits gefallen und es geht jetzt nur noch um die Frage, welcher Anbieter das beste (bzw. wirtschaftlichste) Angebot hat oder um die Frage welche von mehreren Leasingvarianten eines Anbieter die beste ist.

Monetärer und qualitativer Vergleich

Soll ein Vergleich zwischen Kauf und Leasing oder auch von mehreren Leasingangeboten untereinander vorgenommen werden, ist zu berücksichtigen, dass man sowohl einen Vergleich der rein monetären (quantitativen) Aspekte vornehmen muss, aber ebenso auch die gerade im Leasing so wichtigen qualitativen Gesichtspunkte in den Vergleich mit einbeziehen muss. Monetäre (quantitative) Aspekte sind Faktoren, die sich in Euro ausdrücken lassen wie z.B. Liquiditätseffekte, die Höhe der Leasingraten, Anschaffungskosten, Folgekosten, Verwertungserlöse, Tilgungen, Zinszahlungen, steuerliche Effekte usw. Qualitative Gesichtspunkte lassen sich nicht in Euro ausdrücken, z.B. Bilanzneutralität, Flexibilität, klare Kalkulationsgrundlage, Nachhaltigkeit, Modernität, Risikostrukturen etc.


Welche Variablen fließen in eine Vergleichsrechnung ein?

Der entscheidende Fehler vieler Vergleichsrechnungen ist nicht der, dass das Programm falsch rechnen würde. Der Fehler besteht vielmehr darin, dass bei der Vergleichsrechnung nicht an alle entscheidungsrelevanten Faktoren gedacht wird bzw. diese mit falschen Werten belegt werden.

Wenn ein Leasingnehmer z.B. übersieht, dass er bei einem 48-Monatsvertrag eventuell zusätzliche Nutzungsentgelte am Anfang oder am Ende bezahlen muss, dann kann die Rechnung nicht richtig werden. Solche zusätzlichen Zahlungen müssen natürlich ebenso in die Rechnung einfließen wie beispielsweise Abschlussgebühren, Rückführungskosten, Preisanpassungen, Abschlusszahlungen, unterschiedliche Folgekosten, Versicherungsprämien, Serviceleistungen etc.

Deshalb ist es zwingend erforderlich, sich frühzeitig Gedanken zu machen welche Komponenten entscheidungsrelevant sein sollen. Diese sollten dann auch bei allen Anbietern abgefragt werden. Dies gilt insbesondere für Investoren der öffentlichen Hand. Diese müssen im Rahmen ihrer Ausschreibung und der Vergabe ja zwingend einen rechtssicheren Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen. Letztendlich können aber nur die Faktoren ausgewertet werden, die zuvor in der Ausschreibung auch abgefragt wurden. Gerade für Investoren der öffentlichen Hand empfiehlt es sich deshalb besonders, alle vergaberelevanten Faktoren genau festzulegen, und in der Ausschreibung dann diesbezüglich am besten auch keine Nebenangebote zuzulassen. Dies betrifft z.B. Faktoren wie

  • Länge der Grundmietzeit
  • Vertragsart
  • Optionen zum Vertragsende und Höhe des Optionspreises (Kauf und/oder Rückgabe und/oder Verlängerung)
  • Kündigungsmöglichkeiten, -zeitpunkte und -preise
  • Höhe des Restwertes (soweit relevant)
  • Bestimmungen zum Nutzungsumfang (z.B. Kilometervereinbarungen, Festlegungen, was unter einer außerordentlichen Wertminderung zu verstehen ist etc.)
  • Bestimmungen zur Rückgabe (z.B. Kosten, Fristen etc.)
  • Bestandteile von eventuellen Mietnebenkosten
  • gegebenenfalls Ausschluss verschiedener sonstiger Vertragszahlungen

Für gewerbliche Investoren sind im Rahmen der monetären Analyse natürlich auch noch die steuerlichen Effekte von großer Bedeutung. Diese können in Abhängigkeit von der Unternehmensrechtsform und der Einkunftsart (Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung) bisweilen sehr unterschiedlich sein. Auf die steuerlichen Effekte wird im Blog Steuerliche Effekte beim Leasing detailliert eingegangen.

Monetäre (quantitative) Vergleichsverfahren

Nachfolgend werden einige monetäre Vergleichsverfahren zur Beurteilung von Leasingverträgen kurz vorgestellt. Dabei sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass monetäre Vergleichsverfahren keine der für Leasingvergleiche eigentlich so wichtigen qualitativen Aspekte in die Rechnung miteinbezieht!

Effektivzinsberechnung

Um ein Leasingangebot einmal „auf die Schnelle“ grob bewerten zu können, bietet sich ein einfacher Effektivzinsvergleich an, z.B. mit unserer Software LEASZINS.

Effektivzinsvergleiche sind allerdings nur bedingt aussagekräftig und auch nicht in allen Fällen möglich. Ist z.B. der Restwert bei einem Vertrag mit Objektrückgabe am Ende nicht bekannt, lässt sich der Effektivzins nur schwer berechnen.

Eine Effektivzinsberechnung kann den Kalkulationszinssatz berechnen, mit dem eine Leasinggesellschaft ihre Leasingraten kalkuliert hat. Weitere wichtige Informationen werden hingegen nicht berücksichtigt wie z.B. zusätzliche Nutzungsentgelte, Abschlusszahlungen, Wertminderungsausgleichszahlungen, Rückführungskosten, unterschiedliche Anschaffungskosten, Verwertungserlöse, Folgekosten, Versicherungsprämien etc. und natürlich auch nicht die so wichtigen qualitativen Aspekte.

Reiner Vergleich der Leasingraten

Viele Investoren nehmen bei Leasingentscheidungen keine aufwändigen Vergleichsrechnungen vor, sondern vergleichen einfach die Höhe der Leasingraten mehrerer Anbieter miteinander.

Dies ist ein sehr einfacher und schneller Weg, der nicht unbedingt falsch sein muss. Und grundsätzlich ist eine günstige Leasingrate natürlich erst einmal nicht negativ zu werten. Es gibt ja viele gute Gründe, warum ein bestimmter Leasinganbieter sehr günstig anbieten kann (höhere Rabatte beim Einkauf, bessere Verwertungsmöglichkeiten, kosteneffiziente Verwaltung usw.). Allerdings sollte ein Leasingnehmer bei scheinbar „zu günstigen“ Leasingraten eine gesunde Skepsis an den Tag legen und sich gegebenenfalls fragen bzw. sich vom Leasinganbieter erläutern lassen, warum ausgerechnet seine Leasingrate so günstig ist.

Ein Leasingnehmer muss beim reinen Vergleich von Leasingraten sehr genau aufpassen, dass bei den unterschiedlichen Leasingangeboten die vertraglichen Rahmenbedingungen aller Anbieter identisch sind, auch hinsichtlich möglicher qualitativer Aspekte. Das heißt z.B. bei einem Pkw-Leasingvertrag über 48 Monate:

  • Es müssen bei allen Anbietern exakt 48 Leasingraten zu zahlen sein. Es dürfen keine Abschlussgebühren sowie zusätzlichen Nutzungsentgelte vor Vertragsbeginn oder nach Vertragsende „versteckt“ sein.
  • Anzahlungen müssen bei allen Angeboten gleich hoch sein.
  • Das gleiche gilt für die Höhe von Restwerten, sofern aus diesen irgendwelche Abschlussbelastungen resultieren (z.B. Andienungsrechte, Mindererlösausgleichszahlungen, Abschlusszahlungen nach Kündigung etc.).
  • Vertragsbeendigungs- und Rückabwicklungskosten müssen gleich sein. Muss der Leasingnehmer eventuell noch eine Wartung durchführen, müssen Datenlöschungen vorgenommen werden usw.? Wer trägt die Kosten einer Rücksendung usw.?
  • Eventuelle vertragliche Vereinbarungen über mögliche Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen müssen beachtet werden.
  • Alle Angebote sollten die gleichen Optionen und Optionspreise haben (Kauf, Rückgabe, Verlängerung).
  • Qualitative Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden sein (z.B. Nachhaltigkeit, Datenschutz, zertifizierte Datenlöschung, Austauschflexibilitäten etc.)

Ferner sollte man beim reinen Vergleich der Leasingraten auch nicht vergessen, dass eine günstige Leasingrate eventuell durch einen überhöhten Restwert zu Stande gekommen ist. Dies erhöht natürlich am Ende den Verwertungsdruck für den Leasinganbieter. Insofern ist dieser dann eventuell fast gezwungen zu versuchen, höhere Beträge für außerordentliche Wertminderungen durchzusetzen, z.B. im Pkw-Leasing.

Wird ein Leasingangebot (Höhe der Leasingraten) mit einem Kreditangebot (Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen) verglichen, dürfen die grundsätzlichen Unterschiede nicht übersehen werden. Beim Kauf werden die Investitionskosten während der Laufzeit vollständig über die Tilgungen zurückbezahlt. Dafür gehört dem Kreditkäufer das Objekt am Ende aber auch.

Beim Leasing zahlt der Leasingnehmer häufig nur einen Teil der Investitionskosten und gibt das Objekt am Ende zurück. Das heißt, er hat am Ende auch kein gebrauchtes Objekt mehr, das er z.B. verkaufen könnte um es für einen Folgevertrag als Anzahlung zu nutzen.

Leasingraten sind häufig auch deshalb günstig, weil Leasingnehmer Anzahlungen leisten müssen, z.B. in Höhe des Wertes für den alten Gebrauchtwagen. Wird dieser Gebrauchtwagenwert beim Kreditkauf auch als Sonderzahlung eingebracht oder wird er an den Kunden bar ausbezahlt? Auch dann würde ein Vergleich „hinken“, wenn man rein die Höhe der Leasingraten mit den Zins- und Tilgungszahlungen an eine Bank vergleicht.

Nominalwertvergleich

Besser als ein reiner Vergleich von Leasingraten ist es eine Vergleichsrechnung vorzunehmen, in der alle liquiditätsrelevanten Variablen abgebildet werden (also nicht nur die Leasingraten sondern auch alle anderen liquiditätsrelevanten Kosten).

Viele Investoren nehmen hier in der Praxis einfach einen reinen Nominalwertvergleich vor. Das heißt es werden in einer Tabelle für alle Perioden die entsprechenden Zahlungen (nominell) für jede Alternative dargestellt. Anschließend werden diese nominellen Werte für jede Alternative über alle Perioden hinweg einfach aufaddiert.

Dieses Verfahren klingt einfach und plausibel und ist sicherlich vielfach besser als gar nichts. Es birgt allerdings eine große Fehlergefahr in sich: Es wird nämlich nicht berücksichtigt, dass z.B. gleich hohe Zahlungen bestimmter Alternativen vielleicht erst zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden. Ein Beispiel:

Periode: 0 1 2 3
Alternative A: -200 -200 -200 -200
Alternative B: -400 -300 -100 -0

Bei beiden Alternativen zahlt der Investor in der Summe nominal 800 Euro. Trotzdem ist die Alternative B natürlich die ungünstigere, da die Zahlungen hier früher geleistet werden müssen. Um diese unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte mit berücksichtigen zu können, müssen so genannte „dynamische“ Investitionsrechenverfahren zur Anwendung kommen. Eine der bekanntesten ist die Barwertmethode, die anschließend näher vorgestellt wird.

Barwertvergleich / Kapitalwertvergleich

Der Barwertvergleich ist eines der häufigsten Verfahren, das in der Praxis für Vergleichsrechnungen angewendet wird.

Der Barwertvergleich wird in der Praxis und der Literatur teilweise auch Kapitalwertvergleich genannt, so z.B. auch in der Arbeitsanweisung zu § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) für den Wirtschaftlichkeitsnachweis bei der öffentlichen Hand. Beide Begriffe stehen aber für das gleiche Verfahren – es werden immer Liquiditätsströme auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Die unterschiedlichen Bezeichnungen kommen aus der Betriebswirtschaftslehre. Dort steht der Begriff Kapitalwertvergleich für den wirtschaftlichen Vergleich ganzer Investitionsvorhaben (Einnahmen und Ausgaben) hinsichtlich der gesamten Rentabilität einer Investition. Der Barwertvergleich vergleicht streng genommen nur die Ausgabenströme unterschiedlicher Alternativen, trifft also keine Aussagen, ob sich eine Investition überhaupt lohnt. Dies ist für Kauf-/Leasingvergleiche aber ausreichend. Hier geht es ja immer nur um einen reinen Ausgabenvergleich. Es wird hier unterstellt, dass die Einnahmen aus der Investition (Umsätze, Gebühren, Steuern etc.) unabhängig von der Finanzierungsalternative immer in gleicher Höhe anfallen.

Was ist ein Barwert?

Unter einem Barwert versteht man den „Gegenwartswert zukünftiger Zahlungen“. Man sucht für alle Alternativen einen gleichen Bezugszeitpunkt (nämlich heute), auf den man künftige Zahlungen bezieht. Dann reicht es aus, im Rahmen der Bestimmung der Vorteilhaftigkeit die Barwerte der Alternativen miteinander zu vergleichen. Ein Beispiel:

Periode: 0 1
Alternative A: -100 0
Alternative B: 0 -100

Bei beiden Alternativen müssen nominal einmal 100 Euro bezahlt werden. Alternative B ist aber günstiger, da hier die 100 Euro erst in einem Jahr bezahlt werden müssen. Jetzt stellt die Barwertmethode folgende Frage: „Wie viele Euro brauche ich heute, um in n Jahren (im Beispiel in einem Jahr) 100 Euro bezahlen zu können?“

Die Antwort hängt natürlich entscheidend von dem Zinssatz ab, zu dem man sein Geld heute anlegen bzw. investieren kann, um (im Beispiel B) in einem Jahr 100 Euro zur Verfügung zu haben. Eine Antwort auf diese Frage gibt die so genannte Barwertformel:

1 / (1 + i)^n

wobei i für den Zinssatz (pro Jahr oder Monat) steht und n für die Periode (Jahr oder Monat). Der Zinssatz i muss nicht zwingend für einen Anlagezins bei einer Bank stehen. Er könnte genauso z.B. auch einer Unternehmensrendite entsprechen (z.B. bei einer zwischenzeitlichen Anlage im Unternehmen) oder dem Zinssatz von Altverbindlichkeiten (falls das Geld in Form einer Sondertilgung „angelegt“ wird, z.B. Schuldentilgung bei der öffentlichen Hand). Unterstellen wir einen Jahreszinssatz von z.B. 3 Prozent, so würde in der Formel für das Jahr 1 stehen:

1 / (1 + 0,03)^1 = 1 / (1,03)^1 = 1 / 1,03 = 0,9709 (gerundet)

100 Euro, die in einem Jahr bezahlt werden müssen, sind aus heutiger Sicht bei einem Zinssatz von 3 Prozent 97,09 Euro wert. Das heißt, die Barwerte betragen für obiges Beispiel:

Barwert Alternative A: -100,00 EUR (100 EUR, die ich heute bezahlen muss,
sind aus heutiger Sicht 100 EUR wert)
Barwert Alternative B: -97,09 EUR

Die Alternative B weist somit den günstigeren Ausgabenbarwert aus. Deshalb wäre sie im reinen Barwertvergleich die günstigere (wirtschaftlichere).

Beispiel für einen Barwertvergleich

Wie sieht unser Beispiel aus dem Nominalwertvergleich nun im Barwertvergleich aus?

Periode: 0 1 2 3
Alternative A: -200 -200 -200 -200
Alternative B: -400 -300 -100 0

Nimmt man als Jahreszinssatz wieder 3 Prozent, so ergeben sich gemäß der Barwertformel folgende Abzinsungsfaktoren für die einzelnen Perioden:

Periode Abzinsungsfaktor
0 1/1,03^0 = 1,0000
1 1/1,03^1 = 0,9707
2 1/1,03^2 = 0,9426
3 1/1,03^3 = 0,9151

Für jede Alternative werden nun die nominalen Periodenzahlungen mit dem Abzinsungsfaktor der jeweiligen Periode multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Periodenbarwerte. Addiert man die Periodenbarwerte für jede Alternative auf so ergibt sich dann der endgültige Barwert für jede Alternative.

Periode: 0 1 2 3
Alternative A: -200 -200 -200 -200
Abzinsungsfaktor: 1,0000 0,9707 0,9426 0,9151
Periodenbarwerte: -200,00 -194,17 -188,52 -183,03
Barwert A: -765,72
Alternative B: -400 -300 -100 0
Abzinsungsfaktor: 1,0000 0,9707 0,9426 0,9151
Periodenbarwerte: -400,00 -291,26 -94,26 0,00
Barwert B: -785,52

Alternative A hat somit den günstigeren Ausgabenbarwert (-765,72 EUR gegenüber -785,52 EUR).

Ein Kauf-Leasing-Beispiel

Nachfolgend soll dieses Schema auf einen einfachen Kauf-Leasing-Vergleich übertragen werden (der Einfachkeit halber wird nur von jährlichen Zahlungen jeweils am Jahresende ausgegangen):

Periode: 0 1 2 3
Leasing: 0 -1.000 -1.000 -2.000
Kreditkauf: 0 -1.330 -1.330 -1.330

Beim Leasing soll es sich um einen Vertrag mit einer jährlichen Rate von 1.000 EUR handeln. Am Ende kauft der Leasingnehmer das Objekt für eine Zahlung von nochmals 1.000 EUR. Beim Kreditkauf zahlt er drei gleichbleibende Jahresraten in Höhe von 1.330 EUR.

Nominal zahlt der Leasingnehmer in der Summe 4.000 EUR, der Kreditkäufer 3.990 EUR. Nominell ist Leasing somit leicht teurer. Beim Leasing spart der Investor allerdings während der Laufzeit Liquidität (1.000 EUR gegenüber 1.330 EUR pro Periode). Dafür hat er eine umso höhere Schlussbelastung. Diese unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte berücksichtigt nun die Barwertmethode:

Periode: 0 1 2 3
Leasing: 0 -1.000 -1.000 -2.000
Abzinsungsfaktor: 1,0000 0,9707 0,9426 0,9151
Periodenbarwerte: 0,00 -970,87 -942,60 -1.830,28
Barwert Leasing: -3.743,75
Kreditkauf: 0 -1.330 -1.330 -1.330
Abzinsungsfaktor: 1,0000 0,9707 0,9426 0,9151
Periodenbarwerte: 0,00 -1.291,26 -1.253,65 -1.217,14
Barwert Kreditkauf: -3.762,05

Leasing wäre somit barwertig günstiger (Barwert: -3.743,75 EUR gegenüber -3.762,05 EUR beim Kreditkauf).

Tool zur Vergleichsrechnung

Auch die Vergleichsrechnungen MOBILEAS (gewerbliche Vergleichsrechnung) und KOMMULEAS (Vergleichsrechnung für die öffentliche Hand), die wir im Online-Shop von Richtig-Leasen.de anbieten, basieren auf der Barwertmethode – wie auch das kostenlose Analyse-Tool VERGLEICHSRECHNUNG.

Endwertvergleich

Ein weiteres dynamisches Vergleichsverfahren ist die so genannte Endwertmethode. Diese weist gegenüber der Barwertmethode sogar einige praktische Vorteile auf. Trotzdem hat sie sich in der Praxis nur vereinzelt durchgesetzt. Ein Grund liegt sicherlich darin, dass die Barwertmethode sich bereits seit Jahrzehnten etabliert hat und die Endwertmethode aufgrund ihres Rechenumfangs ohne Computerunterstützung in früheren Zeiten nur sehr schwer durchführbar war.

Während bei der Barwertmethode Liquiditätsströme auf den Planungsbeginn abgezinst werden, werden die Zahlungsströme beim Endwertvergleich auf das Planungsende aufgezinst. Verwenden beide Methoden den gleichen Zinssatz zum Ab- bzw. Aufzinsen, so führen beide Verfahren immer zur gleichen Vorteilhaftigkeitsreihenfolge verschiedener Alternativen.

Der Barwert drückt dabei aus, was Zahlungsströme aus heutiger Sicht wert sind. Der Endwert berechnet hingegen, was eine Investition am Schluss insgesamt gekostet hat. Dies wäre eigentlich der realistischere Planungsansatz. An dieser Stelle soll auf weitere Ausführungen verzichtet werden, da sich, wie gesagt, in der Praxis eigentlich eher die Barwertmethode durchgesetzt hat.

Sonstige Verfahren

Es gibt auch noch andere dynamische Investitionsrechenverfahren wie z.B. die Annuitätenmetode oder die interne Zinsfußmethode. Diese sollen hier aber nicht weiter erörtert werden, da sie für Kauf-Leasing-Vergleiche nur relativ selten eingesetzt werden.

Qualitative Vergleichsverfahren

Die zuvor dargestellten Rechenverfahren haben alle gleichsam einen Nachteil: Sie berücksichtigen nur quantitative (monetäre) Gesichtspunkte, die sich letztendlich in Liquiditätsströmen ausdrücken. In vielen Fällen spielen gerade bei Leasingentscheidungen aber auch qualitative Aspekte eine entscheidende Rolle. Nachfolgend werden drei Möglichkeiten gezeigt wie man qualitative Gesichtspunkte in einen Vergleich mit einbeziehen kann.

Sehr detaillierte Ausführungen gerade zur Bewertung qualitativer Leasingvorteile finden Sie auch in den folgenden Büchern:

  • Michael Kroll (Hrsg.): Leasinghandbuch für die öffentliche Hand, 11. Auflage 2010, 272 Seiten, 49,80 EUR incl. MWSt. – mit zahlreichen Beiträgen vor allem von Autoren der öffentlichen Hand selbst zu den verschiedensten Themen
  • Patrick Neuhaus: Fahrzeug-Leasing für die öffentliche Hand, 1. Auflage 2009, 320 Seiten, 59,90 EUR incl. MWSt. – mit sehr vielen tiefgehenden Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis anhand zahlreicher Praxisbeispiele

Beide Bücher können Sie gegen Rechnung in unserem Online-Shop bestellen. Dort können Sie auch die Inhaltsverzeichnisse einsehen.

1. Umrechnung qualitativer Vorteile in Euro und Einbeziehung in die Vergleichsrechnung

Eine erste Möglichkeit wäre die Umrechnung qualitativer Aspekte in Euro-Werte, um sie dann anschließend in die monetäre Vergleichsrechnung mit aufzunehmen. Diese Variante sollte man aber nur wählen, wenn eine Umrechnung zweifelsfrei möglich ist – dann ist die Vorgehensweise allerdings ein sehr sinnvoller Weg.

So haben z.B. die Bundeswehr, aber auch andere Investoren, viele qualitative Aspekte in der Praxis schon einmal in Euro umgerechnet, z.B.

  • die Schwere von Verletzungen mit entsprechenden Folgekosten bei Fahrern geleaster und nicht geleaster Fahrzeuge
  • Schadstoffemissionen mit deren volkswirtschaftlichen Kosten bei geleasten und nicht geleasten Fahrzeugen
  • Stillstandskosten aufgrund veralteter Objekte (dies sind nicht nur die reinen Reparaturkosten!)
  • Schadstoffbelastungen z.B. durch veraltete Kopierer, Computerdrucker oder medizinische Geräte u.v.m.

2. Interpretation des Barwertunterschieds als Preis für qualitative Aspekte

Dieser zweite Weg ist eigentlich der einfachste. Man führt zunächst eine rein monetäre Vergleichsrechnung durch. Ein Beispiel:

Anschaffungskosten: 100.000 EUR
Laufzeit: 5 Jahre
Barwertvorteil Kauf: 1.000 EUR

Eine Kaufalternative soll barwertig 1.000 EUR günstiger sein als ein konkretes Leasingangebot. Jetzt muss sich ein Investor folgende Frage stellen: „Gibt es qualitative Leasingvorteile, für die ich bei Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR bereit bin, 1.000 EUR (bzw. 200 EUR pro Jahr (0,2 Prozent der Anschaffungskosten)) mehr zu bezahlen?“ Meist ist diese Frage schnell mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten.

3. Nutzwertanalyse zur Bewertung qualitativer Aspekte

In der Praxis wird sehr häufig die so genannte „Nutzwertanalyse“ durchgeführt. Sie ist in vielen Fällen sogar vorgeschrieben bzw. empfohlen, z.B. für Investoren der öffentlichen im Rahmen ihres Wirtschaftlichkeitsnachweises (vgl. z.B. ausführlich die Arbeitsanleitung zu den Verwaltungsvorschriften zu §7 BHO (Bundeshaushaltsordnung)). Ein Beispiel soll dieses Verfahren nähre verdeutlichen.

Beispiel einer Nutzwertanalyse

Kriterium Gewichtung
0 bis 100
Bewertung
Leasing-
angebot
0 bis 10
Bewertung
Kauf-
angebot
0 bis 10
Teilnutz-
werte
Leasing-
angebot
Teilnutz-
werte
Kauf-
angebot
Klare und lineare Kalkulationsgrundlage 20 6 3 1,20 0,60
Flexibilität am Vertragsende 40 10 3 4,00 1,20
Bilanzneutralität 10 10 0 1,00 0,00
Modernität der Betriebsausstattung 20 5 5 1,00 1,00
Nachhaltigkeit 10 7 5 0,70 0,50
Summen 100 38 16 7,90 3,30

Bei dem Beispiel handelt es sich um eine rein fiktive Darstellung, wie eine Berechnung im Rahmen einer Nutzwertanalyse aussehen könnte. In jedem Praxisfall werden sicherlich sowohl die Kriterienauswahl als auch die Gewichtungs- und Bewertungspunkte regelmäßig anders ausfallen. Hier zeigt sich bereits eine Schwäche der Nutzwertanalyse – das hohe Maß an Subjektivität bei den einzelnen Eingaben.

In der ersten Spalte der Beispielrechnung werden alle qualitativen Kriterien aufgelistet, die für die Entscheidung relevant sind. In der zweiten Spalte werden für diese Kriterien Gewichtungspunkte vergeben, im Beispiel in der Summe 100. In der dritten Spalte werden die Bewertungen für zwei Handlungsalternativen dargestellt, z.B. Kauf und Leasing oder auch zwei verschiedene Leasingvarianten oder Leasinganbieter. Im Beispiel vergibt der Entscheidungsträger nun für ein bestimmtes Kreditkauf- sowie Leasingangebot Bewertungspunkte (zwischen 0 und 10) – je nachdem, wie weit die Alternative das entsprechende Kriterium erfüllt oder nicht. In den letzten beiden Spalten werden nun die Teilnutzwerte für jedes Kriterium berechnet (Bewertungspunkt multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung). Addiert man abschließend die einzelnen Teilnutzwerte einer jeden Alternative auf so erhält man den Gesamt-Nutzwert für jede Alternative.

Im Beispiel hätte die Kreditkaufvariante einen Nutzwert von 3,30 – die Leasingalternative einen Nutzwert von 7,90. Leasing wäre nach dieser Berechnung somit qualitativ vorteilhaft. Auch wenn die Nutzwertanalyse in der Praxis weit verbreitet und teilweise sogar vorgeschrieben ist, darf nicht übersehen und verschwiegen werden, dass es auch Vorbehalte gegenüber diesem Verfahren gibt. Die mathematisch-statistische Zulässigkeit der Verknüpfungen von Gewichtungen und Bewertungspunkten sowie und Austauschbarkeitsraten hinsichtlich der verschiedenen Teilnutzwerte ist durchaus fragwürdig. Zudem enthält die Vergabe der Gewichtungsfaktoren sowie Bewertungspunkte auch subjektive Komponenten, die manchmal ausdrücklich erwünscht sind, das andere Mal aber ausdrücklich nicht. Weitere Argumente für bzw. gegen dieses Verfahren finden Sie z.B. bei Kroll (Hrsg.): Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, LeaSoft-Verlag, 11. Auflage 2010, S.135 f. (das Buch können Sie zum Preis von 49,80 € zzgl. Versandkosten in unserem Online-Shop kaufen; dort können Sie auch einen Blick in das Inhaltsverzeichnis werfen).

Beabsichtigt ein Investor der öffentlichen Hand, die Nutzwertanalyse im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs miteinzubinden, so muss er dies in seiner Ausschreibung ankündigen. Er muss ferner mit angeben, welche Kriterien er im Einzelnen in die Nutzwertanalyse aufnimmt und auch deren Gewichtungsfaktoren.

Ein Problem verbleibt allerdings auch nach Anwendung der Nutzwertanalyse. Wie soll ein Investor entscheiden, wenn beim Barwertvergleich Alternative A wirtschaftlicher ist, bei der Nutzwertanalyse aber Alternative B? Vor allem in der kommunalen Praxis wird die Nutzwertanalyse daher noch einmal erweitert und als zusätzlicher qualitativer Faktor der Barwert mit aufgenommen. Der Barwert jeder einzelnen Alternative wird anschließend ebenfalls mit Punkten bewertet (im Beispiel zwischen 0 und 10).

Es gibt sogar Vorschriften bei der öffentlichen Hand, wie in einem solchen Fall die Gewichtungen vorzunehmen sind. Häufig ist in der Praxis die Verfahrensweise anzutreffen, dass alle qualitativen Aspekte zusammen mit 50 Prozent gewichtet werden, die qualitative Bewertung des Barwertergebnisses mit den anderen 50 Prozent. In der nachfolgenden Tabelle haben wir obiges Beispiel um die Bewertung eines Barwertes ergänzt. Im Beispiel wird unterstellt, dass der günstigere Barwert des Kreditkaufs mit 7 Punkten bewertet wird, der Barwert der Leasingalternative nur mit 4 Punkten (rein fiktive subjektive Bewertung in einem konkreten Beispielfall). Insgesamt bleibt die Leasingalternative immer noch vorteilhaft. Allerdings hat sich der Vorteil stark reduziert.

Beispiel einer Nutzwertanalyse

Kriterium Gewichtung
0 bis 100
Bewertung
Leasing-
angebot
0 bis 10
Bewertung
Kauf-
angebot
0 bis 10
Teilnutz-
werte
Leasing-
angebot
Teilnutz-
werte
Kauf-
angebot
Klare und lineare Kalkulationsgrundlage 10 6 3 1,20 0,60
Flexibilität am Vertragsende 20 10 3 4,00 1,20
Bilanzneutralität 5 10 0 1,00 0,00
Modernität der Betriebsausstattung 10 5 5 1,00 1,00
Nachhaltigkeit 5 7 5 0,70 0,50
Barwert 50 4 7 2,00 3,50
Summen 100 42 23 5,95 5,15

Unser Programm KOMMULEAS enthält neben einem Kapital-/Barwertvergleich auch eine Nutzwertanalyse zur Bewertung qualitativer Vorteile.

Nachkalkulation von Leasingverträgen

Sind Leasinginvestitionen erst einmal realisiert, erfolgt in aller Regel anschließend bzw. nach Vertragende keine Nachkalkulation mehr. Dabei empfiehlt sich dies gerade beim Leasing durchaus. Den guten Leasingvertrag erkennt man nicht immer an einer günstigen Leasingrate – sondern vielfach erst nach Vertragsende! Aus einer entsprechenden Nachkalkulation von Leasingverträgen lassen sich in vielen Fällen sinnvollen Rückschlüsse hinsichtlich der wirklichen Vorteilhaftigkeit gewinnen. Diese Erkenntnisse sollte man nutzen, wenn es um den Abschluss neuer Leasingverträge für die Zukunft geht!

Weitere und vertiefende Informationen sowie Software zum Thema Vergleichsrechnung

Kostenlose Analyse-Tools auf Richtig-Leasen.de

Effektivzinsrechner
Leasingrechner (Leasingkalkulator)
Vergleichsrechnung (Barwertvergleich)
Nutzwertanalyse

Software-Produkte im Shop von richtig-leasen.de

Link zum Programm MOBILEAS (gewerbliche Vergleichsrechnung)
Link zum Programm KOMMULEAS (Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Kommunal-Leasing)

Bücher

Weitere, tiefer gehende Informationen zum Thema Vergleichsrechnung finden Sie in den beiden folgenden Büchern:

  • Michael Kroll (Hrsg.): Leasinghandbuch für die öffentliche Hand, 11. Auflage 2010, 272 Seiten, 49,80 EUR incl. MWSt. – mit zahlreichen Beiträgen vor allem von Autoren der öffentlichen Hand selbst zu den verschiedensten Themen
  • Patrick Neuhaus: Fahrzeug-Leasing für die öffentliche Hand, 1. Auflage 2009, 320 Seiten, 59,90 EUR incl. MWSt. – mit sehr vielen tiefgehenden Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis anhand zahlreicher Praxisbeispiele

Beide Bücher können Sie gegen Rechnung in unserem Online-Shop bestellen. Dort können Sie auch die Inhaltsverzeichnisse einsehen.

Seminare

Auch in unserem Seminar Mobilien-Leasing geht es um das Thema Vergleichsrechnung.