Autor: Dr. Michael Kroll (Geschäftsführer, LeaSoft GmbH / www.Richtig-Leasen.de)
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Warum sollte Leasing günstiger sein als der Kreditkauf?
Zunächst müsste Leasing ja eigentlich erst einmal teurer sein als eine klassische Kreditfinanzierung. Mit der Leasinggesellschaft ist ein weiterer Akteur beteiligt und dieser wird auch Geld verdienen wollen.
Dies ist zunächst einmal richtig. Auf der anderen Seite eröffnet Leasing vielfach eine Reihe an monetären Einsparmöglichkeiten und qualitativen Vorteilen. Selbst in einer rein monetären (quantitativen) Betrachtung bietet Leasing häufig schon Vorteile – berücksichtigt man alle Kostenfaktoren, z. B. im Rahmen einer TCO-Betrachtung (Total Cost of Ownership). Zum Teil können Leasinggesellschaften günstiger einkaufen (z. B. durch höhere Rabatte) oder auch bessere Verwertungserlöse erzielen. Dienstleistungen wir Flottenmanagement, Full-Service, Asset-Management oder z. B. zertifizierte Datenlöschung sparen nicht nur Kosten und vor allem auch Zeit. Häufig ist mit ihnen auch eine bessere Qualität verbunden. Niedrigere Folgekosten (z. B. Energieverbrauch) durch die tendenziell moderneren Leasingobjekte sind ebenfalls denkbar.
Leasinggesellschaften verfügen bisweilen über bessere Objekt- und Branchenkenntnisse als z. B. klassische Banken, vor allem wenn sie aus dem Herstellerbereich kommen. Dies ermöglicht vielfach z. B. Verträge mit vielfältigen, flexiblen und kostengünstigen Austauschmöglichkeiten.
Hinzu kommt eine Reihe an weiteren qualitativen Aspekten, die für Leasing den Ausschlag geben können. Im Blog Leasingmotive und Vorteile werden diese und andere Argumente ausführlich dargestellt.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren könnte man die Kosten- und Gewinnmarge einer Leasinggesellschaft auch als Preis für die Vielzahl an monetären und qualitativen Vorzügen ansehen, die Leasing bieten kann (aber natürlich auch nicht muss).
Voraussetzung: Ausreichende Kenntnisse und gute Verhandlung!
Voraussetzung für einen kostenoptimalen Leasingvertrag ist natürlich in erster Linie, dass ein Leasingnehmer seinen Leasingvertrag gut verhandelt. Nur allzuoft verschenken Leasingnehmer mögliche Vorteile, weil sie sich zu wenig auskennen. Hinzu kommt natürlich auch die Gefahr, „sich über den Tisch ziehen zu lassen“. Deshalb lohnt es sich besonders, sich beim Abschluss von Leasingverträgen etwas Zeit zu nehmen. Die Individualität des Leasing bietet einem Kunden zunächst einmal große Vorteile, erschwert natürlich aber auch die Transparenz.
Viele Investoren fällen ihre Leasingentscheidungen „aus dem Bauch“ heraus oder vergleichen einfach nur die Höhe der Leasingraten miteinander. Dies muss nicht unbedingt falsch sein. In vielen Fällen lohnt es sich aber trotzdem, etwas genauer auf die Angebote zu schauen und gegebenenfalls eine Effektivzinsberechnung bzw. eine Vergleichsrechnung durchzuführen.
Für einige Investoren ist eine Vergleichsrechnung darüber hinaus sogar vorgeschrieben, z. B. für viele Entscheider in Unternehmen aufgrund unternehmensinterner Vorschriften oder auch für Investoren der öffentlichen Hand aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Verpflichtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit, vgl. z. B. § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Deshalb sollen im Anschluss einige wichtige Aspekte zum Thema Effektivzinsberechnung und Vergleichsrechnung dargestellt werden.
Welche Alternativen werden miteinander verglichen?
Viele Entscheidungsträger denken bei einer Vergleichsrechnung zunächst an die Frage „Kauf oder Leasing?“. In der Praxis dürfte die Fragestellung häufig aber eher lauten „Leasing oder Leasing?“. Vielfach ist die Entscheidung für oder gegen Leasing nämlich bereits gefallen und es geht jetzt nur noch um die Frage, welcher Anbieter das beste (bzw. wirtschaftlichste) Angebot hat oder um die Frage welche von mehreren Leasingvarianten eines Anbieter die beste ist.
Monetärer und qualitativer Vergleich
Soll ein Vergleich zwischen Kauf und Leasing oder auch von mehreren Leasingangeboten untereinander vorgenommen werden, ist zu berücksichtigen, dass man sowohl einen Vergleich der rein monetären (quantitativen) Aspekte vornehmen muss, aber ebenso auch die gerade im Leasing so wichtigen qualitativen Gesichtspunkte in den Vergleich mit einbeziehen muss. Monetäre (quantitative) Aspekte sind Faktoren, die sich in Euro ausdrücken lassen wie z. B. Liquiditätseffekte, die Höhe der Leasingraten, Anschaffungskosten, Folgekosten, Verwertungserlöse, Tilgungen, Zinszahlungen, steuerliche Effekte usw. Qualitative Gesichtspunkte lassen sich nicht in Euro ausdrücken, z. B. Bilanzneutralität, Flexibilität, klare Kalkulationsgrundlage, Nachhaltigkeit, Modernität, Risikostrukturen etc.
1. Welche Variablen fließen in eine Vergleichsrechnung ein?
Ein entscheidende Fehler vieler Vergleichsrechnungen ist nicht der, dass das Programm falsch rechnen würde. Der Fehler besteht vielmehr darin, dass bei der Vergleichsrechnung nicht an alle entscheidungsrelevanten Faktoren gedacht wird bzw. diese mit falschen Werten belegt werden.
Wenn ein Leasingnehmer z. B. übersieht, dass er bei einem 48-Monatsvertrag eventuell zusätzliche Nutzungsentgelte am Anfang oder am Ende bezahlen muss, dann kann die Rechnung nicht richtig werden. Solche zusätzlichen Zahlungen müssen natürlich ebenso in die Rechnung einfließen wie beispielsweise Abschlussgebühren, Rückführungskosten, Preisanpassungen, Abschlusszahlungen, unterschiedliche Folgekosten, Versicherungsprämien, Serviceleistungen etc.
Deshalb ist es zwingend erforderlich, sich frühzeitig Gedanken zu machen welche Komponenten entscheidungsrelevant sein sollen. Diese sollten dann auch bei allen Anbietern abgefragt werden. Dies gilt insbesondere für Investoren der öffentlichen Hand. Diese müssen im Rahmen ihrer Ausschreibung und der Vergabe ja zwingend einen rechtssicheren Wirtschaftlichkeitsvergleich durchführen. Letztendlich können aber nur die Faktoren ausgewertet werden, die zuvor in der Ausschreibung auch abgefragt wurden. Gerade für Investoren der öffentlichen Hand empfiehlt es sich deshalb besonders, alle vergaberelevanten Faktoren genau festzulegen, und in der Ausschreibung dann diesbezüglich am besten auch keine Nebenangebote zuzulassen. Dies betrifft z. B. Faktoren wie
- Länge der Grundmietzeit
- Vertragsart
- Optionen zum Vertragsende und Höhe des Optionspreises (Kauf und/oder Rückgabe und/oder Verlängerung)
- Kündigungsmöglichkeiten, -zeitpunkte und -preise
- Höhe des Restwertes (soweit relevant)
- Bestimmungen zum Nutzungsumfang (z. B. Kilometervereinbarungen, Festlegungen, was unter einer außerordentlichen Wertminderung zu verstehen ist etc.)
- Bestimmungen zur Rückgabe (z. B. Kosten, Fristen etc.)
- Bestandteile von eventuellen Mietnebenkosten
- gegebenenfalls Ausschluss verschiedener sonstiger Vertragszahlungen
Für gewerbliche Investoren sind im Rahmen der monetären Analyse natürlich auch noch die steuerlichen Effekte von großer Bedeutung. Diese können in Abhängigkeit von der Unternehmensrechtsform und der Einkunftsart (Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung) bisweilen sehr unterschiedlich sein. Auf die steuerlichen Effekte wird im Blog Steuerliche Effekte beim Leasing detailliert eingegangen.
2. Monetäre (quantitative) Vergleichsverfahren
Nachfolgend werden einige monetäre Vergleichsverfahren zur Beurteilung von Leasingverträgen kurz vorgestellt. Dabei sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass monetäre Vergleichsverfahren keine der für Leasingvergleiche eigentlich so wichtigen qualitativen Aspekte in die Rechnung miteinbezieht!
3. Qualitative Vergleichsverfahren
Die zuvor dargestellten Rechenverfahren haben alle gleichsam einen Nachteil: Sie berücksichtigen nur quantitative (monetäre) Gesichtspunkte, die sich letztendlich in Liquiditätsströmen ausdrücken. In vielen Fällen spielen gerade bei Leasingentscheidungen aber auch qualitative Aspekte eine entscheidende Rolle. Nachfolgend werden drei Möglichkeiten gezeigt wie man qualitative Gesichtspunkte in einen Vergleich mit einbeziehen kann.
Sehr detaillierte Ausführungen gerade zur Bewertung qualitativer Leasingvorteile finden Sie auch in den folgenden Büchern:
- Michael Kroll (Hrsg.): Leasinghandbuch für die öffentliche Hand, 11. Auflage 2010, 272 Seiten, 49,80 EUR incl. MwSt. – mit zahlreichen Beiträgen vor allem von Autoren der öffentlichen Hand selbst zu den verschiedensten Themen
- Patrick Neuhaus: Fahrzeug-Leasing für die öffentliche Hand, 1. Auflage 2009, 320 Seiten, 59,90 EUR incl. MwSt. – mit sehr vielen tiefgehenden Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis anhand zahlreicher Praxisbeispiele
Beide Bücher können formlos per eMail (info@leasoft.de) bei der LeaSoft GmbH gegen Rechnung bestellt werden (Preise siehe oben, zzgl. Versandkosten).
4. Nachkalkulation von Leasingverträgen
Sind Leasinginvestitionen erst einmal realisiert, erfolgt in aller Regel anschließend bzw. nach Vertragende keine Nachkalkulation mehr. Dabei empfiehlt sich dies gerade beim Leasing durchaus. Den guten Leasingvertrag erkennt man nicht immer an einer günstigen Leasingrate – sondern vielfach erst nach Vertragsende! Aus einer entsprechenden Nachkalkulation von Leasingverträgen lassen sich in vielen Fällen sinnvollen Rückschlüsse hinsichtlich der wirklichen Vorteilhaftigkeit gewinnen. Diese Erkenntnisse sollte man nutzen, wenn es um den Abschluss neuer Leasingverträge für die Zukunft geht!
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Quelle: https://www.richtig-leasen.de/vergleich-kauf-oder-leasing/
Letzte Aktualisierung dieses Blogs: 17.07.2025