Autor: Dr. Michael Kroll (Geschäftsführer, LeaSoft GmbH / www.Richtig-Leasen.de)
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Leasing im Wandel der Zeit
Die Gründe, warum Investoren Leasing nutzen, waren schon immer sehr unterschiedlich. Leasing hat zahlreiche Facetten und Investoren erhalten individuelle Lösungen für ihre persönlichen Bedürfnisse. Und diese Bedürfnisse haben sich in den letzten 60 Jahren seit der Einführung des Leasing in Deutschland im Jahr 1962 stetig verändert. Wagt man einen Blick in die Zukunft, so ist heute schon absehbar, dass sich Bedürfnisse, Anforderungen und Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich nochmals schneller verändern werden als in den letzten Jahrzehnten. Man denke nur an die Herausforderungen durch die weiter fortschreitende Globalisierung und weltweite Vernetzung, durch Digitalisierung, autonom fahrende Fahrzeuge oder Entwicklungen im IT-Bereich. Datenschutz und Nachhaltigkeit werden weitere Herausforderungen sein.
Die Leasingbranche hat sich seit den 1960er Jahren immer fortschrittlich und innovativ gezeigt. Sie sah sich selbst permanent Veränderungen im Leasing-, Steuer-, Handels- und Bilanzierungsrecht gegenüber und musste entsprechend reagieren. Auf der Objektseite trug der enorme technologische Wandel der letzten Jahrzehnte dazu bei, dass die Leasingbranche stets mit neuen, innovativen Lösungen aufwarten musste. Während die klassischen Banken vielfach nur die reine Finanzierungseite betrachten und auf die Bonität der Investoren abstellten, war die Leasingbranche schon immer objektorientierter.
Dies liegt sicherlich auch daran, dass Leasing immer schon vor allem ein Absatzförderinstrument von Herstellern, Händlern bzw. deren Leasingtöchter war. Und diese Unternehmen denken bisweilen eher über Produktinnovationen und entsprechende Lösungen nach als eine klassische Bank. Umfangreiche Produktkenntnisse, optimale Verwertungsmöglichkeiten, vielfältige Austauschmöglichkeiten oder auch Full-Service-Verträge mit den vielfältigsten Komponenten – all diese Punkte sind dafür mitverantwortlich, dass ein Investor über Leasing vielfältige Vorteile außerhalb der reinen Finanzierung erhalten kann.
Auf der anderen Seite haben dies natürlich auch die bankenabhängigen sowie die zahlreichen unabhängigen Leasinggesellschaften erkannt, die in den vergangenen Jahren ebenfalls sehr viele Produktkenntnisse und Verwertungs-Know how aufgebaut haben und u. a. zusätzlich über den Vorteil verfügen, problemlos auch herstellerübergreifende Lösungen anbieten zu können.
Leasingmotive früher und heute
So wie sich die Rahmenbedingungen der globalisierten Unternehmenswelt in den letzten Jahren drastisch verändert haben, so waren auch die Leasingmotive für viele Investoren früher andere als heute oder in der Zukunft.
Viele Investoren wollten früher ihre Objekte häufig nach der Leasinglaufzeit kaufen. Heute wünschen sich dagegen immer mehr Leasingnehmer, die Objekte am Ende zurückzugeben bzw. auszutauschen – bei Pkw’s und IT schon länger, zunehmend aber auch bei Maschinen, Gabelstaplern etc.
Früher standen auch Gewerbeertragsteuervorteile und das Argument der Bilanzneutralität vermehrt im Vordergrund. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 sind die Gewerbesteuervorteile jedoch nicht mehr existent. Und das Argument der Bilanzneutralität tritt auch immer mehr in den Hintergrund – nicht zuletzt nach der Neufassung der internationalen IFRS-Bilanzierungsrichtlinien in 2016, nach denen ab 2019 auch Leasingverträge beim Leasingnehmer zu bilanzieren sind (als Nutzungsrecht). Auch wenn diese Vorschrift nur wenige Unternehmen in Deutschland trifft – der Trend weg von der Bilanzneutralität ist unverkennbar.
Obwohl die klassischen Leasingmotive an Bedeutung verlieren, haben sich das Leasingvolumen sowie die Leasingquote der Unternehmen nicht verkleinert. Im Gegenteil: Volumen und Quote nehmen beide von Jahr zu Jahr weiter zu. Es sind heute eben andere Motive, aus denen heraus geleast wird. Und dabei steht immer mehr das Investitionsobjekt an sich mit seinem Produktlebenszyklus im Vordergrund und nicht mehr nur die reine Finanzierung.
Die wichtigsten Motive werden nachfolgend ausführlicher dargestellt – wohlwissend, dass viele Leasingnehmer aus ganz unterschiedlichen Gründen leasen. Und auch wohlwissend, dass einige der nachfolgenden Argumente im einen Fall für Leasing, aber bei einem anderen Investor auch gegen Leasing sprechen können – oder für einen dritten Leasingnehmer weder Vor- noch Nachteil sind.
1. Klare Kalkulationsgrundlage und direkte, lineare Kostenzurechnung
Dieses Argument ist für viele Investoren mittlerweile zum wichtigsten Motiv pro Leasing geworden. Ein Investor weiß beim Leasing genau, wann er was zu bezahlen hat – und das nutzungskongruent auf linearer Basis! Das vereinfacht seine interne Kostenverrechnung, seine Produktkalkulation und sein Controlling bisweilen erheblich. Gerade mittlere und große Unternehmen haben im Controlling häufig das Problem, dass bei der Investitionsgüterfinanzierung gar keine objektbezogenen Darlehen aufgenommen werden. Das heißt, im Controlling müssen Annahmen getroffen werden, aus welchem Finanzierungstopf beispielsweise ein einzelner Computer finanziert wird (Eigenmittel oder Fremdmittel, welches Darlehen aus dem gesamten Fremdmitteltopf wird nun für ein bestimmtes Investitionsobjekt eingesetzt, zu welchem Zinssatz?). Darüber hinaus lässt sich bei einer Darlehensfinanzierung in der Gewinn- und Verlustrechnung kein linearer Verlauf darstellen (linearer Aufwand und degressive Zinsen). Insofern ist eine lineare Kostenzurechnung beispielsweise in der Produktkalkulation gar nicht so einfach zu realisieren.
Aber auch für Kommunen, für Ärzte oder auch für private Leasingnehmer ist dieses Leasingmotiv vielfach von Vorteil. Kommunale Gebührenhaushalte lassen sich z. B. leicht, sicher und exakt kostendeckend auf linearer Basis nutzungskongruent kalkulieren. Ärzte können ihren Patientenleistungen und den z. B. von den Krankenkassen vergüteten Beträgen exakte Kosten auf linearer Basis zurechnen. Bei Leasingverträgen mit nutzungsabhängigen Leasingraten (z. B. ein Festbetrag pro Röntgenvorgang) ist dies noch einfacher möglich. Gleiches gilt für Kostenverrechnungen beispielsweise in Praxisgemeinschaften, in denen mehrere Ärzte ein einzelnes Objekt nutzen. Aber auch Privatpersonen können anhand der angebotenen Leasingrate schnell und einfach erkennen, ob sie sich diese monatliche Rate leisten können oder nicht. Auch für die Budgetplanung ist die klare Kalkulationsgrundlage und Kostenzurechnung ein hilfreicher Gesichtspunkt.
Pay-as-you-use-Effekt
Nimmt eine Leasinggesellschaft in ihrer Kalkulation als Restwert exakt den Marktwert zum Vertragsende, so zahlt der Leasingnehmer über die Leasingraten während der Vertragslaufzeit genau die Wertminderung des Objektes sowie die Zinsen zurück – und das auf linearer Basis. Ein unschätzbarer Vorteil im Controlling.
Aber auch im kommunalen Bereich ist dies ein sehr gewichtiges Argument. Viele Investitionsvorhaben der öffentlichen Hand werden zum einen nicht objektbezogen finanziert (Gesamtdeckungsprinzip) und zum anderen häufig über nicht nutzungskongruente Darlehen mit sehr langen Laufzeiten und vielfach dazu noch mit endfälliger Tilgung. Dadurch werden nachfolgende Generationen, die an der Nutzung gar nicht mehr partizipieren können, in großem Stil an den Kosten beteiligt. Dies ist mittlerweile gerade auch vielen Aufsichtsbehörden und Rechnungshöfen ein „Dorn im Auge“. „Intergenerative Gerechtigkeit“, „enkelgerechte Beschaffung“, „Nichtbelastung nachfolgender Generationen“: All dies sind mittlerweile eherne Grundsätze und politische Vorgaben der öffentlichen Hand, die mit Leasing optimal erfüllt werden können.
Pay-as-you-earn-Effekt
Zu dem Pay-as-you-use-Argument kann bei Unternehmen noch der Aspekt des „pay-as-you-earn“-Effektes kommen: Die Leasingraten sind zeitgleich und nutzungskongruent aus den laufenden Einnahmen, die aus der Investition resultieren, bezahlbar. Auch dies ist ein Vorteil im Controlling.
Rückgabe des Leasingobjektes bei Vertragsende
Schließt der Leasingnehmer einen Vertrag mit Rückgabe- oder Kündigungsmöglichkeit ab – hat er einen weiteren Vorteil hinsichtlich seiner Kalkulationsgrundlage. Und Rückgabe bzw. Kündigung heißt ja in den meisten Fällen auch Austausch des Objektes ohne viel Aufwand und unter der Vermeidung von Investitionsspitzen.
Beim Kauf beeinflusst der Preis, den ein Investor am Ende der Nutzungsdauer beim Verkauf des gebrauchten Objektes erzielen kann, die Gesamt-Rentabilität seiner Investition nachträglich mitunter erheblich. Insofern weiß er bisweilen während der Nutzungsdauer gar nicht genau, welche Gesamtrentabilität er am Ende erzielen kann. Beim Leasing kann er diese Gesamtrentabilität heute bereits berechnen.
Garantierte Anschaffungs- und Baukosten
Gerade bei komplexeren Investitionsvorhaben (z. B. kompletten IT-Systemen) oder größeren Bauvorhaben kommt es häufig vor, dass sich die Investitionskosten bis zur endgültigen Fertigstellung erheblich verteuern. Beim Leasing werden die Investitionskosten bei Vertragsabschluss mitunter festgeschrieben und garantiert. Leasinggesellschaften haben schon aus ureigenen Risikoüberlegungen heraus kein Interesse an steigenden Kosten – tragen sie doch in vielen Fällen das Verwertungsrisiko. Erhöhen sich nun die Anschaffungs- oder Baukosten, ohne dass der Leasinggeber die Leasingrate nachträglich anpassen kann, so erhöht dies auch sein Risiko – vor allem bei Leasingverträgen mit offenem Restwert und vor allem auch im Immobilien-Leasing.
Garantierte Projektzeiträume und Bauzeiten
Ein IT-Projektmanager hat einmal gesagt: „50 Prozent aller IT-Projekte werden nie zu Ende geführt, und die anderen 50 Prozent dauern doppelt so lange wie ursprünglich geplant“. Wenn man sich die dadurch entstehenden Mehrkosten vor Augen führt, wird man schnell erkennen, dass es sich vielleicht mehr lohnt, über diese zusätzlichen Kosten nachzudenken als über Zinssätze oder Leasingmargen.
Leasinggesellschaften garantieren bei Projekt-Leasingverträgen oder im Immobilien-Leasing häufig die Projektzeiträume bzw. Bauzeiten. Dies kann zu einem erheblichen Einsparpotenzial führen.
Keine Zahlungen vor Nutzungsbeginn
Ein weiterer Vorteil kann sein, dass der Leasingnehmer Kosten der Vornutzungsphase häufig nicht direkt bei Anfall bezahlen muss, sondern die Kosten in die späteren Leasingraten einkalkuliert werden. Beispiele für solche Kosten sind Bauzeitzinsen, Bereitstellungsprovisionen, Zinsen für Anzahlungen, Personalkosten für Architekten, Projektsteuerer usw.
Asset-Management und Kostenverrechnung
Viele Großunternehmen, Bankengruppen oder auch Behörden lagern bestimmte Bereiche aus, z. B. bei IT. Hier wird beispielsweise eine externe IT-Service-Gesellschaft gegründet, die sämtliche IT-Komponenten (PC, Monitore, Drucker, Großrechner usw.) kauft bzw. least und dann an den Endnutzer (Gesellschaft, Abteilung, einzelne Bank, Behörde etc.) weitervermietet. Dieser zahlt dann eine Rate auf linearer Basis für den Teil, den er nutzt – auch hier greift wieder der Vorteil der optimalen Kostenzurechnung. Das Asset-Management dieser in der Praxis manchmal fünf- oder höherstelligen Zahl an Einzelkomponenten übernimmt dabei die Servicegesellschaft, die wiederum gerne auf die professionellen Service- und Dienstleistungsangebote von Leasinggesellschaften zurückgreift. Dabei geht es um eine Vielzahl an Aufgaben, die übernommen werden können wie:
- Aktivierung der Objekte, die teilweise vielfach auch unterschiedliche Abschreibungsdauern aufweisen
- Inventarisierung der Objekte und Bestandteile
- Lieferung an den Endnutzer und Installation
- Kalkulation des z. B. arbeitsplatzbezogenen Verrechnungspreises aus zahlreichen Einzelkomponenten mit ggf. unterschiedlichen Abschreibungsdauern hin zu einer einzigen linearen Leasingrate
- Überwachung und Durchführung von Servicearbeiten
- De-Installation der Geräte und Rückgabe
- Zertifizierte Datenlöschung
- Austausch von Objekten u. v. m.
Ein weiteres Beispiel zu diesem Leasingmotiv kommt aus dem Umfeld von Einkaufszentren. In diesen sind regelmäßig mehrere Geschäfte untergebracht, auf die nun bestimmte Allgemeinkosten (nach einem bestimmten Schlüssel) umgelegt werden müssen. Beispiele wären die Kosten für Parkhaustechnik, Reklameeinrichtungen, saisonale Dekorationen etc. Auch hier geht es um zahlreiche Objekte mit teilweise sehr unterschiedlichen Anschaffungskosten, Abschreibungsdauern und Wiederverkaufspreisen. Im Leasing besteht die Möglichkeit all diese Objekte über einen einzigen Vertrag mit einer einzelnen Leasingrate im Paket zu leasen. Das gestaltet die Kostenverrechnung auf die Geschäfte sehr einfach und vor allem auch transparent – auf linearer Basis. Das Asset-Management und die Kalkulation der Leasingraten auf Basis der zahlreichen Einzelbestandteile übernimmt die Leasinggesellschaft mit Hilfe ihrer professionellen Instrumente.
Weitere Beispiele aus der IT
Gerade im Bereich der IT ist es in den letzten Jahren seitens der Finanzverwaltung zu einigen seltsamen Stilblüten gekommen. So wird mittlerweile von Investoren verlangt, die Schulungskosten der Mitarbeiter*innen für eine neu eingeführte Software aus den Personalkosten herauszurechnen, um diese dann zusammen mit den Kosten für die Software in der Bilanz zu aktivieren. In einem anderen Praxisfall verlangte die Finanzverwaltung den Server-Standort einer Cloud-Nutzung als Betriebsstätte des Unternehmens zu deklarieren.
In beiden Fällen entschlossen die IT-Verantwortlichen sich deshalb zu einer Leasinglösung, um neben anderen Problemen auch diese „vom Tisch“ zu haben.
2. Liquiditätsvorteile über Leasing (Gesamtliquidität und Liquiditätsstruktur)
Ein weiteres sehr wichtiges Argument pro Leasing ist das der Liquiditätseinsparung. Jahrzehntelang war dies sogar das Leasingmotiv Nummer eins in Deutschland. Dieses Argument muss man allerdings differenziert betrachten.
Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass man auch beim Leasing nichts „geschenkt“ bekommt. Wenn eine Leasinggesellschaft 100.000 EUR für ein Objekt bezahlt, dann will bzw. muss sie diese 100.000 EUR irgendwann auch einmal wiedersehen! Insofern gibt es auch keinen automatischen Liquiditätsvorteil beim Leasing.
Liquiditätsargument verliert an Bedeutung…
Das Liquiditätsargument ist in der heutigen Zeit für viele Unternehmen nicht mehr so wichtig wie früher. Niedrigere Steuersätze und eine gute Konjunktur haben es vielen Investoren ermöglicht, Liquiditätsreserven aufzubauen (zumindest in der Vor-Corona-Zeit). Insofern sind sie auf fremde Finanzierungsmittel seltener angewiesen. Zudem ließen sich Fremdmittel aufgrund des jahrelangen niedrigen Zinsniveaus sehr günstig beschaffen. Die Leasingmotive liegen bzw. lagen für diese Investoren in anderen Bereichen.
… aber nicht immer
Auf der anderen Seite gibt es gerade auch im Mittelstand viele Unternehmen, die nicht über so viel Liquidität verfügen und trotz niedriger Zinsen teilweise immer schwerer an Darlehensmittel gelangten. Verschärft wird die Situation vor allem bei stark wachsenden, häufig sogar ertragsstarken Unternehmen, die einen ständig steigenden Investitionsbedarf haben, aber vielleicht nicht die notwendig stabilen Bonitätskennzahlen aus der Vergangenheit nachweisen können. Für diese Unternehmen stellt Leasing weiterhin eine sehr gute Alternative dar, manchmal sogar die einzige.
Betrachtet man die Liquiditätseffekte im Leasing genauer muss man weitere Unterscheidungen treffen:
Einsparung hinsichtlich der Gesamt-Liquidität
Zwar wird einem Investor wie schon erwähnt auch beim Leasing nichts geschenkt – aber es gibt eine Reihe von Gründen, warum sich über Leasing vielleicht doch in manchen Fällen Liquidität einsparen lässt, z. B. durch
- günstigere Beschaffungsmöglichkeiten und Anschaffungspreise für Leasinggesellschaften,
- möglicherweise bessere Verwertungsmöglichkeiten, -erlöse und -kosten für Leasinganbieter,
- niedrigere Verwaltungs- und Folgekosten durch technologisch modernere bzw. bessere Objekte,
- eventuelle Steuervorteile.
Viele dieser Argumente werden nachfolgend noch genauer besprochen.
Ob sich Leasing in einem reinen monetären Liquiditätsvergleich rechnet, kann nur über einen Barwertvergleich (oder ein anderes dynamisches Investitionsrechenverfahren) bestimmt werden. Dieser wird im Blog Wie teuer ist Leasing: Effektivzins und Vergleichsrechnung ausführlich vorgestellt. Allerdings kann der Barwertvergleich nur monetäre (quantitative) Vorteile des Leasing erfassen und bewerten. Die für die Leasingentscheidung vielfach so wichtigen qualitativen Aspekte müssen anderweitig in die Entscheidung mit einbezogen werden, z. B. mit Hilfe einer Nutzwertanalyse (auch hierzu mehr im Blog Wie teuer ist Leasing: Effektivzins und Vergleichsrechnung).
Optimierung der Liquiditätsstruktur
Für sehr viele Investoren ist es aber gar nicht so entscheidend, wie viel sie insgesamt bezahlen müssen. Vielfach ist es eher wichtig, wann sie welchen Betrag zu bezahlen haben – ihnen geht es also um die Liquiditätsstruktur. Und da bietet natürlich gerade Leasing die vielfältigsten Möglichkeiten, um sich an den individuellen Bedürfnissen der Investoren zu orientieren, z. B. mit Hilfe
- individueller Vertragstypen,
- unterschiedlicher Laufzeiten,
- flexibler Endschaftsregelungen (Rückgabe, Kauf, Verlängerung),
- verschiedener Zahlungsstrukturen (z. B. linear, degressiv, saisonal, speziell auf bestimmte Gruppen zugeschnitten (z. B. Kommunen, Landwirtschaft)),
- unterschiedlicher Möglichkeiten für Sonderzahlungen oder vorgezogene Zahlungen,
- verschiedener Kündigungsmöglichkeiten u. v. m.
All diese Möglichkeiten hat der Investor bei einer Kreditfinanzierung nicht oder in einem nur sehr eingeschränkten Umfang.
Im Zusammenhang mit der Liquidität spielen auch einige der oben unter „Kalkulationsgrundlage“ genannten Aspekte eine Rolle. „Exakte Kostenverrechnung“, „Pay-as-you-use“, „keine Zahlung vor Nutzungsbeginn“ u. a. sind natürlich auch Argumente, die die Liquiditätsstruktur optimal beeinflussen können.
Vermeidung von Investitionsspitzen
Ein weiteres wichtiges Argument, das gerade in letzter Zeit stark an Bedeutung gewonnen hat, ist die Vermeidung von Investitionsspitzen über Leasing. Viele Ersatzentscheidungen werden in Unternehmen und Behörden immer komplexer und zeitaufwändiger. Unter Umständen müssen zudem noch eine oder mehrere Entscheidungsinstanzen überwunden werden. Dies führt häufig dazu, dass notwendige Ersatzbeschaffungen teilweise viel zu spät oder gar nicht getätigt werden.
Im Leasing können die Objekte nach Ablauf der Grundmietzeit häufig problemloser ausgetauscht werden im Vergleich zum Beantragen einer Ersatzinvestition beim Kauf. Die neuen Leasingraten für das Ersatzobjekt werden weitgehend in vergleichbarer Höhe anfallen und somit in der Budgetplanung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mehr oder weniger unverändert linear weiterlaufen – ohne Investitionsspitze.
Darüber hinaus wird beim klassischen Kauf in der Bilanz alle paar Jahre eine Neuinvestition eingebucht. In den nachfolgenden Jahren werden die jährlich unterschiedlichen Beträge für Abschreibungen und Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dies führt in jedem Jahr zu unterschiedlichen Werten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Das lässt sich über Leasing nivellieren. Hier erscheint (bilanzneutral) nur in der Gewinn- und Verlustrechnung ein zeitlich konstanter linearer Posten.
Das Argument „Vermeidung von Investitionsspitzen“ ist für Investoren der öffentlichen Hand in der heutigen Praxis vielleicht sogar noch bedeutender als für die gewerbliche Wirtschaft. Gerade bei der öffentlichen Hand werden dringend notwendige Ersatzbeschaffungen – aus den verschiedensten Gründen heraus – häufig nicht rechtzeitig realisiert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können fatal sein, wurden diese bis zur Einführung der Doppik in vielen kommunalen Haushalten bislang meistens noch nicht einmal richtig bemerkt.
Längere Finanzierungszeiträume durch Leasing
Auch dieses Argument ist ein relativ neues Motiv pro Leasing. Die Kreditvergabe von Banken und Sparkassen wird aufgrund der immer schärferen und bürokratischeren Auflagen der europäischen und deutschen Bankenaufsicht immer schwieriger und aufwändiger. Für kleinere Investitionssummen bieten manche Banken schon gar keine Darlehen mehr an. Die einzureichenden Unterlagen für Kreditnehmer werden immer umfangreicher, das ganze Prozedere dauert immer länger. Und wenn ein Investor letztendlich eine Darlehenszusage bekommt, sind die maximalen Laufzeiten häufig unter seinen Wünschen. Gerade bei langlebigen Wirtschaftsgütern oder vor allem auch bei Immobilien können Leasinggesellschaften teilweise längerfristigere Lösungen anbieten.
3. Flexibilität
Durch die Vielzahl der individuellen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung kann eine Leasinggesellschaft sehr flexibel auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Leasingnehmer eingehen. Dies gilt vor allem auch für das Ende der Vertragslaufzeit, wo dem Leasingnehmer vielfältige Optionen eingeräumt werden können, z. B. Kündigung, Rückgabe, Kauf, Mietverlängerung. Es gibt im Markt sogar Fälle, in denen man für bestimmte Einzelkomponenten unterschiedliche Optionen wählen kann. Ein Beispiel: Eine Kommune schloss einen Leasingvertrag für ein Universalfahrzeug ab mit drei Zusätzen (Schneeschieber, Kehrmaschine, Rasenmäher). Der Vertrag sah nun die Optionen Rückgabe, Kauf und Verlängerung vor – getrennt für jeden einzelnen Bestandteil. Die Kommune kann also am Ende z. B. das Fahrzeug und die Kehrmaschine kaufen, die Rasenmähvorrichtung zurückgeben und den Schneeschieber noch eine Zeit weiterleasen.
4. Modernität der Betriebsausstattung
Ein zentrales Motiv für Leasing war immer schon, dass man über Leasing seine Betriebsausstattung stets auf dem modernsten Stand halten kann. Auch dieses Argument gewinnt momentan sogar noch einmal an Bedeutung.
Aber warum sollen geleaste Objekte tendenziell moderner sein? – ganz einfach, weil sie in der Praxis häufig einfacher und schneller ausgetauscht werden können und Leasinggesellschaften aufgrund ihrer Produktkenntnisse eventuell auch technologisch bessere und werthaltigere Objekte verleasen mit entsprechend besseren Verwertungsmöglichkeiten. Dies liegt vor allem dann auf der Hand, wenn Leasinganbieter das Verwertungsrisiko am Ende selbst tragen müssen, z. B. beim Leasingvertrag mit offenem Restwert.
Jetzt ist das natürlich nicht automatisch ein Vorteil des Leasing. Auch ein Kreditkäufer könnte sein Objekt jederzeit – und zum optimalen Ersatzzeitpunkt – austauschen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist.
So beträgt z. B. die durchschnittliche Leasinglaufzeit bei Pkw’s ca. 3 Jahre, die durchschnittliche Nutzungsdauer beim Kauf jedoch ca. 6 Jahre. Empirische Untersuchungen zeigen aber regelmäßig, dass der optimale Ersatzzeitpunkt in der Realität deutlich näher bei 3 als bei 6 Jahren liegt.
Die Folgekosten verspätet getätigter Ersatzbeschaffungen können immens sein. Weiter unten werden unter dem Argument „Folgekosten“ einige Praxisbeispiele dargestellt.
Warum tätigen Investoren bei gekauften Objekten ihre Ersatzbeschaffungen so spät? Die Gründe hierfür sind vielfältig, z. B.:
- „Das Objekt funktioniert doch noch.“ „Bei der neuen Technologie befürchte ich, dass es erst mal nicht so reibungslos klappt.“ Leasinganbieter bieten jedoch als Zusatzleistung teilweise sogar den Austausch und die Neuinstallation der Ersatzinvestition mit an.
- „Ich habe keine Ahnung von den neuesten Technologien.“ Dies ist ein weiteres Argument, das man immer wieder hört.
- Die Folgekosten veralteter Objekte werden gar nicht erkannt. Reparaturrechnungen werden direkt von der Buchhaltung bezahlt, die nutzende Abteilung sieht die Höhe der Reparaturkosten teilweise gar nicht. Krankheitsfälle von Mitarbeiter*innen werden nicht unbedingt mit einem zu alten Objekt in Verbindung gebracht (höhere Unfallträchtigkeit, hoher Schadstoffausstoß, höhere Strahlenbelastung etc.). Ein zu hoher Energieverbrauch spielte auch jahrzehntelang keine Rolle. Auch die Stillstandskosten defekter Objekte (nicht nur die Reparaturkosten!) werden in ihrem Ausmaß unterschätzt.
- Die Beantragung von Ersatzinvestitionen ist zeitaufwändig und beschwerlich etc.
Viele Leasinggesellschaften sind Objektspezialisten und kennen die neuesten Technologien sehr gut. Service- und Austauschverträge garantieren einen reibungslosen Ablauf. Leasinggesellschaften können teilweise über ihre Full-Service-Angebote Berechnungen anstellen, wann der optimale Ersatzzeitpunkt erreicht oder welches Objekt in welcher Situation besser geeignet ist.
Datenschutz- und arbeitsschutzrechtliche Aspekte spielen zusätzlich eine immer größere Rolle.
Aspekte der Nachhaltigkeit werden immer wichtiger: Wen hat vor Jahren der CO2-Ausstoß interessiert? Heute ist dies ein Image-Faktor für viele Unternehmen, ebenso wie z. B. die Nutzung von E-Autos. Auch hier spielt der Modernitätsaspekt eine große Rolle.
Die Suche nach qualifizierten Mitarbeiter*innen wird für Unternehmen und Behörden immer schwieriger. Zahlreiche Untersuchungen belegen mittlerweile, dass für viele Arbeitnehmer „Soft-facts“ immer bedeutender werden bei der Arbeitsplatzwahl. Und da spielt die Nutzung modernster Technologien durchaus auch eine immer größere Rolle.
Aber es gibt noch weitere Argumente im Zusammenhang mit der Modernität von Investitionsobjekten: Die zunehmende (betriebsinterne bis globale) Vernetzung und Digitalisierung aller möglichen Betriebskomponenten und Objekte erhöht zusätzlich den Zwang, stets neueste Technologien zu nutzen.
Leasing erleichtert mitunter den Entschluss zur Ersatzbeschaffung hin zu einem modernen Objekt – nicht nur weil sie z. B. flexible Kündigungs- und/oder Austauschmöglichkeiten anbieten. Als Spezialisten der Objektverwertung können sie häufig auch besser und kostengünstiger verwerten und übernehmen dazu eventuell noch Dienstleistungen wie eine zertifizierte Datenlöschung oder eine umweltgerechte Entsorgung. Und der Leasingnehmer erhält zeitgleich ein neues Objekt auf einem aktuellen technologischen Niveau.
5. Rückgabemöglichkeit (und Austausch) des Leasingobjektes
Früher war es für viele Leasingnehmer sehr wichtig, dass sie das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit kaufen konnten. Dies ist sicherlich auch heute noch für viele Investoren ein wichtiger Punkt.
Aber in den letzten Jahren hat sich zunehmend eine Entwicklung abgezeichnet, dass immer mehr Leasingnehmer ihre Objekte am Ende der Grundmietzeit zurückgeben (austauschen) wollen. Immer häufiger erscheint das Eigentum an gebrauchten, alten Objekten eher „ein Klotz am Bein“ zu sein.
Während es im Fahrzeug- und IT-Bereich schon länger üblich ist die Leasingobjekte am Ende zurückzugeben, so kommt dies zunehmend auch in anderen Objektbereichen vor – vom Gabelstapler über Produktionsmaschinen bis hin zu Immobilien.
Mittlerweile ist die Rückgabemöglichkeit für Leasingnehmer in Deutschland sogar mit das wichtigste Leasingmotiv.
Die Gründe liegen auf der Hand. Aufgrund des rasanten technologischen Wandels veralten Objekte immer schneller. Und diese Entwicklung wird sich künftig eher noch beschleunigen.
Veraltete Objekte sind immer problematischer in ihrer Nutzung und zunehmend schwieriger zu verwerten. Arbeitsrechtliche Vorgaben, Umweltvorschriften für den Betrieb und die Entsorgung, rechtliche Vorschriften z. B. zum Datenschutz und zur Nachhaltigkeit erschweren die Nutzung und die Verwertung veralteter Objekte zunehmend.
Leasinggesellschaften entwickeln sich immer mehr speziell auch zum Objektverwerter. Dabei greifen sie häufig auch auf die Kompetenz und globale Ausdehnung von Herstellern und Händlern – teilweise aus ihrer eigenen Organisation – zurück. Der Leasingnehmer profitiert dabei von höheren Verwertungserlösen, die wiederum auch günstigere Leasingraten ermöglichen.
Hinzu kommt, dass beim Leasingnehmer seine internen Verwertungskosten (Inanspruchnahme von Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit der eigenen Verwertung etc.) entfallen.
6. Niedrigere Anschaffungskosten
Teilweise lassen sich über Leasing die Anschaffungskosten für ein Investitionsobjekt absenken. Die Gründe können dabei vielfältig sein. Zum einen haben Leasinggesellschaften als Großabnehmer eine starke Verhandlungsposition. Sie sind es gewohnt, hart zu verhandeln. Darüber verfügen sie über gute Produkt- und Marktkenntnisse. Sie kennen die üblichen Zahlungsgepflogenheiten wie Rabatte und Skonti. Selbst große Unternehmen bekommen teilweise nicht so hohe Rabatte wie Leasinggesellschaften. Darüber hinaus sind Leasinggesellschaften gern gesehene Partner bei Herstellern und Händlern, weil die Bezahlung regelmäßig problemlos abläuft. Da kann es durchaus vorkommen, dass ein Leasinggeber das eine oder andere Prozent mehr Nachlass erhält.
Gerade kleine Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler oder auch Privatpersonen haben häufig nicht die Marktmacht, aber vielleicht auch nicht die Kompetenz und vor allem meistens nicht die Zeit, optimale Kaufverträge auszuhandeln.
In vielen Fällen ist es in der Praxis so, dass ein späterer Leasingnehmer bereits einen Kaufvertrag unterschrieben hat, in den die Leasinggesellschaft dann eintritt. Dies ist grundsätzlich unproblematisch. Manchmal verschenkt ein Leasingnehmer dabei aber vielleicht auch ein gewisses Einsparpotenzial. Man sollte ruhig vorher beim Leasinggeber mal anfragen, ob er das Objekt gegebenenfalls zu einem günstigeren Preis beschaffen kann.
Besonders interessant ist Leasing hinsichtlich der Anschaffungskosten beim Immobilien-Leasing. Hier lassen sich mitunter gravierende Einsparpotenziale realisieren bei häufig sogar besserer Qualität und auch noch der Garantie auf Einhaltung der veranschlagten Bausumme. Aufgrund der vielen Besonderheiten des Immobilien-Leasing haben wir hierfür einen eigenen Blog Special: Immobilien-Leasing verfasst.
7. Keine Zahlungen vor Nutzungsbeginn
Ein weiterer Leasingvorteil kann sein, dass Leasinggesellschaften anbieten, Kosten der Vornutzungsphase nicht direkt vom Kunden zu verlangen, sondern in die späteren Leasingraten mit einzukalkulieren. So muss der Leasingnehmer erst zahlen, wenn er das Objekt auch nutzen kann. Dies spielt vor allem im Immobilien-Leasing eine Rolle oder auch bei größeren, längeren Projekten, z. B. beim IT-Projekt-Leasing. Beispiele für solche Kosten können sein Bauzeitzinsen, Bereitstellungsprovisionen, Zinsen für Anzahlungen, Personalkosten für Architekten oder Projektsteuerer usw.
8. Dienstleistungen und Full-Service-Leasing
Viele Leasinggesellschaften bieten neben dem reinen Leasingvertrag auch Service- und Wartungsverträge an. Daneben gibt es im Bereich des Full-Service-Leasing auch umfangreiche Dienstleistungspakete, z. B. bei Fahrzeugflotten, IT oder auch im Dienstrad-Leasing. Die Dienstleistungen sind hier teilweise sehr umfangreich und auch sehr leistungsstark. Die Palette reicht vom Asset-Management über Abrechnungssysteme, Serviceverträge bis hin zu betriebswirtschaftlichen Auswertungen, beispielsweise zur Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes, zur Auswahl der richtigen Fahrzeugfarbe in Hinblick auf eine optimale Verwertbarkeit oder der Analyse, in welchen Fällen ein Dieselfahrzeug besser ist als ein Benziner.
Eine große Rolle spielen Dienstleistungen auch im Immobilien-Leasing. Hier lassen sich durch den Einsatz der hauseigenen Baumanagementgesellschaften bzw. Kooperationspartner häufig erhebliche Kosten einsparen – nicht nur bei den Herstellungskosten, sondern vor allem auch hinsichtlich der Betriebs- und Folgekosten. Hierzu mehr im Blog Special: Immobilien-Leasing.
9. Reduzierung von Folgekosten
Leasing kann in vielfältigster Weise die Verwaltungs- und Folgekosten reduzieren. Zum einen resultieren die Kosteneinsparungen aus den schon weiter oben beschriebenen Effekten durch die tendenziell größere Modernität und dem schnelleren Austausch der Leasingobjekte, zum anderen sind aber auch andere Gründe dafür ausschlaggebend.
In diesem Zusammenhang ist der Begriff „TCO“ zu nennen – Total Cost of Ownership. Dieser Begriff hat sich mittlerweile fast zu einer Art Modebegriff entwickelt. Gemeint ist, dass bei Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit nicht nur die Anschaffungskosten relevant sind, sondern vielmehr alle Kosten des Lebenszyklus betrachtet werden müssen wie
- Anschaffungskosten,
- Laufzeitkosten wie Installation, Buchhaltung, Personalschulung, Wartung, Reparaturen, Energieverbrauch, Vandalismus etc. und auch die
- Verwertungserlöse sowie die Kosten der Verwertungsdurchführung (Verkauf bzw. Entsorgung, Datenlöschung etc.)
Nachfolgend einige ausgewählte Beispiele aus der Praxis zu möglichen Kostenreduzierungen:
- Niedrigere Reparaturkosten durch bessere Wartung und einen rechtzeitigen Austausch (Ersatzinvestition) zum optimalen Zeitpunkt
- Geringere Energiekosten durch technologisch modernere Objekte
- Reduzierte Stillstandkosten beim Ausfall von Fahrzeugen oder Maschinen. In diesem Fall entstehen ja nicht nur die reinen Reparaturkosten. Es kommt eventuell zu Produktionsausfällen, die Kosten verursachen. Mitarbeiter*innen, die z. B. mit ihrem Fahrzeug „liegen bleiben“, stehen „unproduktiv rum“, andere Mitarbeiter*innen müssen sie mit einem zusätzlichen Fahrzeug abholen, Abschleppen des Fahrzeugs in die Werkstatt, Abholen des reparierten Fahrzeugs. All dies produziert Folgekosten.
- Veraltete Objekte verursachen mehr Unfälle mit teilweise auch schwerwiegenderen Verletzungen. Modernere Objekte haben bisweilen eine bessere Arbeitsergonomie, niedrigere Strahlenbelastung, produzieren weniger Lärm und weisen z. B. eine niedrigere Feinstaubpartikelbelastung auf (z. B. bei Laserdruckern und Kopierern). All dies kann zu einem höheren Krankenstand oder zu einer geringeren Motivation führen.
- Weniger Vandalismus und Kriminalität: Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass auf Leasingobjekte häufig besser aufgepasst und sorgsamer mit ihnen umgegangen wird – vor allem dann, wenn die Nutzer bzw. Verantwortlichen (z. B. Hausmeister) wissen, dass die Objekte geleast sind und eventuelle Schäden gesondert abgerechnet werden und zu bezahlen sind. Die Schäden sind bestimmten Personen genau zurechenbar und gehen nicht in einem anonymen Buchungskonto unter.
- Entlastung der Buchhaltung (Bilanzierung und Abschreibung entfallen, ein Vorteil gerade bei Leasingverträgen über eine Vielzahl kleinteiliger Objekte, die vielleicht sogar noch über verschiedene Zeiträume abgeschrieben werden müssen)
- Die Kosten einer eigenen Verwertung entfallen bei Leasingverträgen mit Objektrückgabe (incl. der Probleme einer umweltgerechten Entsorgung oder zertifizierten Datenlöschung).
- Über Leasinggesellschaften lassen sich teilweise günstigere Versicherungsverträge abschließen.
10. Zeitersparnis
Der Faktor „Zeit“ spielt für viele Investoren eine immer zentralere Rolle. Da ist es für sie wenig hilfreich, dass die Kreditvergabe durch Banken zudem noch immer schwieriger und zeitaufwändiger wird – wenn der Investor am Ende überhaupt eine Darlehenszusage bekommt. Beim Leasing bekommen Investoren in vielen Fällen schneller eine Zusage. Dies liegt auch daran, dass Leasinggesellschaften in ihrer Bonitätsbeurteilung stärker auch auf das Objekt abstellen. Vorteile haben hier natürlich vor allem auch Hersteller und Händler – mit ihren hauseigenen Leasinggesellschaften oder als Vermittler für andere Leasinganbieter.
Jeder Leasingnehmer sollte aber aufpassen, dass er sich nicht den „Charme“ der schnellen unbürokratischen Leasingzusage am Ende vielleicht durch einen unvorteilhaften Vertrag teuer erkauft. Die Verlockung ist vielfach sehr groß, aus Zeitersparnis beim Händler oder Vertreter schnell den Leasingvertrag zu unterschreiben und das Objekt gleich mitzunehmen.
Jeder Investor sollte auch unter Zeitdruck klar zum Ausdruck bringen, was er im Rahmen des Leasing genau möchte. Und er sollte auch den Vertrag in seiner Endfassung genau lesen – zumindest die wesentlichen Punkte. Hierzu mehr im Blog Vertragsformen und Vertragsgestaltung.
11. Umgehen unsinniger interner Regeln
Teilweise gibt es bei Unternehmen und Behörden historisch gewachsene interne Vorgaben und Verfahrensweisen, die betriebswirtschaftlich sinnvollen Handlungen im Wege stehen. Ein Beispiel: Bei einer Behörde wurden über Jahrzehnte hinweg so gut wie keine Ersatzinvestitionen getätigt, sondern Objekte immer nur repariert. Dies führt mit der Zeit zu hohen Reparaturetats und gleichzeitig niedrigen Wiederbeschaffungsetats. Würde man jetzt – betriebswirtschaftlich sinnvoll und notwendig – Ersatzentscheidungen früher (im Idealfall zum optimalen Ersatzzeitpunkt) tätigen, müsste man gleichzeitig den Reparaturetat zurückfahren und den Wiederbeschaffungsetat erhöhen – in vielen Fällen der Praxis ein sehr schwieriges Unterfangen. In diesen Fällen wurde Leasing schon häufiger eingesetzt, um auf diesem Weg die „unsinnigen“ internen Vorschriften auszuhebeln.
12. Bilanzneutralität
Dieses Argument ist eigentlich ein Klassiker im Leasing, auch wenn es zunehmend an Bedeutung verliert. Vor allem für große Unternehmen, Konzerne und international tätige Unternehmensverbünde war die Bilanzneutralität bis heute mit das Argument Nr. 1 für Leasing. Aber auch für mittelständische Unternehmen ist dieser Gesichtspunkt bisweilen noch von Bedeutung, z. B. wenn es um Kennzahlenoptimierung im Rating geht.
Die Argumentation liegt auf der Hand: Durch die Bilanzneutralität des Leasing verbessern sich beim Leasingnehmer verschiedene Bilanzkennzahlen wie Verschuldungsgrad, Fremdkapitalquote etc. Das bringt ihm natürlich bei kennzahlenorientierten Analysten Vorteile, z. B. im Rating.
Auf der anderen Seite richten sich immer mehr Analysten bei ihrer Beurteilung nicht nur stur nach Bilanzkennzahlen, sondern berücksichtigen Leasingverpflichtungen in einer Ergänzungsrechnung ebenso. Darüber hinaus haben andere Kennzahlen wie Ertrags- oder Liquiditätskennzahlen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, wie z. B. EBIT.
Das Bilanzargument wird künftig gerade bei der erst genannten Gruppe aus einem anderen Grund viel weiter in den Hintergrund gedrängt. Unternehmen, die nach den Vorschriften der IFRS bilanzieren müssen, sind nach IFRS 16 seit 2019 verpflichtet, auch Leasingverträge (als Nutzungsrecht) in der Bilanz auszuweisen. Sie müssen auf der Aktivseite ihr Nutzungsrecht am Leasingobjekt aktivieren und über die Grundmietzeit verteilt abschreiben. Für die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten ist auf der Passivseite in gleicher Höhe wie für das Nutzungsrecht eine Verbindlichkeit zu passivieren (hierzu mehr im Blog Bilanzierung im Leasing). Die IFRS-Bilanzierung betrifft zwar noch nicht so viele Unternehmen in Deutschland, aber der internationale Trend „weg von der Bilanzneutralität des Leasing“ ist doch unverkennbar.
Und trotzdem wird der Wegfall der Bilanzneutralität – wie jetzt schon erkennbar wird – nicht dazu führen, dass Unternehmen künftig weniger leasen. Die wahren Gründe liegen bei vielen Unternehmen schon längst in anderen Bereichen. Die Bilanzneutralität war für Viele nur noch „ein willkommenes Zubrot“.
Nicht unerwähnt bleiben soll im Zusammenhang mit der Bilanzneutralität aber dennoch der Aspekt, dass es Unternehmen/Konzerne gibt, die auch aus rein konzerninternen Gründen eine Bilanzneutralität anstreben, beispielsweise wenn es um die Gestaltung von Konzernkennzahlen geht oder um Budgetierungen.
13. Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Bilanzneutralität wurde immer auch schon das Argument genannt, „Leasing erweitere den Finanzierungspielraum eines Investors“. Diesen Gesichtspunkt sollte man aber besser isoliert betrachten. Denn hier gibt es einige Aspekte, die durchaus zutreffend sind – unabhängig von vermeintlichen Ratingvorteilen durch die Bilanzneutralität und daraus eventuell resultierende erweiterte Kreditspielräume.
- Zunächst einmal kann man in vielen Fällen davon ausgehen, dass die Aufnahme weiterer Finanzierungspartner – in diesem Fall einer Leasinggesellschaft – die Finanzierungsmöglichkeiten eines Investors regelmäßig erweitert. Dies gilt vor allem dann, wenn dieser zusätzliche Partner ggf. andere Bonitätsanforderungen stellt.
- Bei längerem Zahlungsverzug eines Kunden können Leasinggesellschaften als Eigentümer des Objektes einen Leasingvertrag beispielsweise schneller und einfacher kündigen als z. B. eine Bank bei ihren Kreditverträgen.
- Leasinggesellschaften haben als Eigentümer des Objektes im Insolvenzfall des Leasingnehmers bessere Zugriffsmöglichkeiten (Aussonderungsrecht) als eine Bank, der das Objekt z. B. sicherungsübereignet wurde.
- Viele Leasinggesellschaften sind auch Spezialisten der Objektverwertung. Das heißt, sie können aufgrund von Insolvenz oder gekündigter Verträge zurück erhaltene Objekte häufig besser verwerten als z. B. eine Bank. Dies gilt natürlich insbesondere für Hersteller- oder Händler-Leasinggesellschaften. Darüber hinaus sichern Leasinggesellschaften ihre Risiken häufiger auch über Rücknahmeverpflichtungen durch Hersteller oder Händler ab.
All diese Punkte können dazu führen, dass ein Investor von einer Leasinggesellschaft vielleicht noch einen Vertrag erhält, während eine Bank einer Kreditzusage eventuell die Zustimmung versagt.
14. Mitarbeiter*innen-Motivation durch Nutzung von Firmenfahrzeugen, Fahrrädern, Smartphones, Tablets etc.
Immer mehr Unternehmen räumen ihren Mitarbeiter*innen an Stelle einer Gehaltserhöhung z. B. die Nutzung eines Firmenwagens incl. der Möglichkeit der Privatnutzung ein. Dies kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem noch steuerliche Vorteile bringen. Für die Privatnutzung z. B. von Firmenfahrzeugen oder Fahrrädern hat der Gesetzgeber explizite Normen aufgestellt, wie die Überlassung von Dienstfahrzeugen für eine private Nutzung zu versteuern ist (z. B. die so genannte 1%-Regel). Ob ein Unternehmen diese Fahrzeuge nun kauft oder least ist dabei unerheblich. Viele Unternehmen bevorzugen hier das Leasing, nicht zuletzt deswegen, weil die Leasingaufwendungen eine lineare Struktur haben und jeder einzelne Pkw in der Personalkostenplanung direkt dem Arbeitnehmer auf linearer Basis zurechenbar ist.
Es müssen aber nicht immer nur Pkw’s oder Fahrräder sein, die ein Unternehmen Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stellen kann. Ebenso werden beispielsweise Smartphones, Tablets und andere Objekte Mitarbeiter*innen zunehmend zur Verfügung gestellt.
15. Refinanzierungskosten
Die Bedeutung der Refinanzierungskosten hat in den letzten Jahren zunehmend abgenommen. Zum einen waren die Zinssätze nicht mehr so hoch wie in vergangenen Jahrzehnten, zum anderen werden vermehrt objektspezifische Aspekte immer wichtiger als die einen Finanzierungskosten.
Grundsätzlich sind hinsichtlich der Refinanzierungskosten zudem keine grundlegenden Unterschiede zu erwarten. Unterschiede wären allerdings denkbar
- wenn eine Leasinggesellschaft beispielsweise über eine eigene Finanzierungsgesellschaft verfügt, die sich bei der Festsetzung der Zinshöhe nicht an der Bonität des Kunden orientiert,
- wenn sich Leasinggesellschaften im Paket refinanzieren, so dass auch hier hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes nicht auf jeden einzelnen Kunden abgestellt wird,
- bei öffentlichen Förderdarlehen (hierzu mehr im nächsten Punkt)
Einen Sonderfall gilt es noch im Kommunal-Leasing zu berücksichtigen. Kommunen erhalten normalerweise bei Bankkrediten so genannte Kommunalkredit-Konditionen, die Leasinggesellschaften als gewerbliche Kreditnehmer nicht bekommen. Über das Refinanzierungsinstrument der Forfaitierung ist es aber in vielen Fällen möglich, auch im Leasing teilweise oder vollständig Kommunalkreditkonditionen zu erhalten. Hierzu mehr im Blog Special: Kommunal-Leasing.
16. Öffentliche Fördermöglichkeiten
Jahrzehntelang war Leasing benachteiligt, wenn öffentliche Fördermöglichkeiten bei der Finanzierung eine Rolle gespielt haben (z. B. bei Investitionszulagen oder Investitionszuschüssen). Sowohl die KfW als auch die Förderbanken der einzelnen Bundesländer haben so gut wie keine Leasingfinanzierungen gefördert. Dies hat sich aber in den letzten Jahren geändert. Es gibt viele Programme, in die Leasing mittlerweile mit eingebunden wurde. Außerdem wurden in einzelnen Bundesländern auch andere Formen der Förderung, beispielsweise in Form von Investitionsgutscheinen beim Leasing, angeboten.
17. Investitions- und Eigentumsrisiko
Wer trägt die eigentlich vermietertypischen Investitions- und Eigentumsrisiken beim Leasing? Darunter kann man in einem erweiterten Sinn beispielsweise verstehen:
- Sach- und Preisgefahr
- Gefahr des zufälligen Untergangs
- Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- Versicherungspflicht
- Gewährleistungsansprüche
- Gefahr der Fehlinvestition und unausgenutzter Kapazitäten
Hier gibt es zunächst einmal regelmäßig keine Vorteile beim Leasing, da diese – eigentlich vermietertypischen – Risiken und Aufgaben über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gut wie immer auf den Leasingnehmer übertragen werden. Und die Gefahr einer Fehlinvestition trägt ebenfalls der Leasingnehmer, muss er doch die Leasingraten in jedem Fall vollständig bezahlen und am Ende häufig für eine Vollamortisation „gerade stehen“ (sei es direkt über einen Vollamortisationsvertrag oder beispielsweise über Andienungsrechte, Mindererlösbeteiligungen oder Abschlusszahlungen). Insofern ist er mit Leasing nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als beim Kreditkauf.
In zwei Fällen sind allerdings trotzdem Vorteile über Leasing denkbar:
- Eventuell entscheidet sich ein Investor beim Leasing aufgrund von Beratungsleistungen eines Leasinggebers bei der Objektauswahl für ein besseres Objekt. Dies wäre z. B. denkbar, wenn eine Leasinggesellschaft ein Eigeninteresse an modernen, technologisch zukunftssicheren Objekten mit hohem Wiederverwertungswert hat. Das wird besonders bei Verträgen mit offenem Restwert der Fall sein, bei denen ein Leasinggeber ja das Restwert- und Verwertungsrisiko trägt. Besonders große Vorteile ergeben sich in diesem Zusammenhang beim Immobilien-Leasing (hier mehr im Blog Special: Immobilien-Leasing).
- Ebenfalls im Immobilien-Leasing kommt der zweite Vorteil zum Tragen. Aufgrund des Immobilien-Leasingerlasses aus dem Jahr 1991 ist es nicht mehr gestattet, über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Risiken der Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer abzuwälzen. Insofern hat der Leasingnehmer im Immobilien-Leasing wirklich eine bessere Situation. Auch zu diesem Aspekt finden Sie ausführliche weitere Informationen im Blog Special: Immobilien-Leasing.
18. Leasingraten sind steuerlich voll absetzbar
Dieses Argument hält sich im Leasing immer noch vielerorts als vermeintlicher Leasingvorteil – häufig noch gepaart mit der Ergänzung „während beim Kauf von den Zins- und Tilgungszahlungen nur die Zinsen aufwandswirksam sind“. Diese Argumentation ist natürlich richtig. Aber ein genereller Vorteil ergibt sich daraus noch lange nicht. Beim Kreditkauf kommt als Aufwandskomponente neben der Zinsen ja noch die Abschreibung hinzu. Im Endeffekt muss nun genau verglichen werden, was in jeder Periode überwiegt: Die Höhe der Leasingraten oder die Summe von Abschreibung und Zins beim Kreditkauf. In vielen Fällen gibt es hier nur marginale Unterschiede, so dass hier kein systematischer Vor- oder Nachteil des Leasing vorliegt.
In individuellen Einzelfällen kann es natürlich sehr wohl vorkommen, dass sich über Leasing steuerliche Vorteile realisieren lassen. Dies bedarf aber einer besonderen individuellen Analyse, wie im Blog Steuerliche Effekte beim Leasing ausführlicher dargestellt wird.
19. Ertragssteuerliche Effekte beim Leasing
Aufgrund der großen Bedeutung dieses Themas haben wir die Ausführungen in einen eigenen Blog Steuerliche Effekte beim Leasing ausgelagert.
20. Umsatzsteuer
Auch hier haben wir die Ausführungen aufgrund der großen Bedeutung des Themas in einen eigenen Blog ausgelagert (Leasing und Umsatzsteuer).
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Quelle: https://www.richtig-leasen.de/leasingmotive-und-vorteile/
Letzte Aktualisierung dieses Blogs: 17.07.2025



