Leasing-Vertragsgestaltungen inner- und außerhalb der Leasingerlasse – 40/-90-Regel – Probleme mit Andienungsrechten – Kaufoptionen bei TA- und VA-Verträgen – innovative Vertragsgestaltungsmöglichkeiten – Erfahrungen aktueller Betriebsprüfungen u.v.m.
Intensiv-Seminar mit max. 14 Teilnehmer*innen
Referent:
Dr. Michael Kroll, Geschäftsführer, LeaSoft GmbH
Termin:
11.03.2025 – Online-Seminar über Zoom
Teilnahmegebühr:
898,– EUR zzgl. MwSt. (10 % Rabatt bei zwei, 20 % Rabatt bei 3 und mehr Teilnehmer*innen)
incl. umfangreicher Teilnehmer*innen-Unterlagen
Veranstaltungsbeginn und -dauer:
Die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
Teilnehmer*innen-Begrenzung:
Damit Sie auch eine Antwort auf Ihre persönlichen Fragen finden, haben wir für dieses Intensiv-Seminar eine Begrenzung auf maximal 14 Teilnehmer*innen festgelegt.
Inhalt:
- Individuelle Vertragsgestaltung und Bilanzierungspraxis im Spannungsfeld zwischen individueller Vertragsfreiheit, Bilanzierungsrecht, Leasingerlassen, Betriebsprüfung, AfA-Tabellen, Wettbewerbsrecht, Vergaberecht, Regulatorik etc.
- Innovative und traditionelle Vertragsgestaltungen in der Bilanzierungspraxis – historische Entwicklung der Bilanzierungspraxis in Deutschland
- Vertragsgestaltungen außerhalb der Leasingerlasse:
- Rechts- und Verpflichtungscharakter der Leasingerlasse
- Rechts- und Verpflichtungscharakter der amtlichen AfA-Tabelle
- Abweichungen von der AfA-Tabelle bei der Abschreibung
- Laufzeiten außerhalb der 40-/90-Prozentregel
- Kaufoptionen bei Vollamortisationsverträgen unter dem linearen Restbuchwert
- Zulässige Gestaltung von Kaufoptionen bei Teilamortisationsverträgen – Was geht und was nicht!
- Welche Verträge unterliegen überhaupt noch den Leasingerlassen? – Praxisbeispiele
- Probleme der gängigen Andienungspraxis:
- Fragen zur Restwertfestlegung
- Andienung als Geschäftsmodell?
- Andienung unter Marktwert
- Bestimmung des Marktwertes
- Aktuelle Betriebsprüfungsergebnisse, Vorgehensweisen der Betriebsprüfung
- Kaufzusagen von Dritten (Händler etc.)
- Lösungsvorschläge für die Praxis
- Zulässigkeit von Bonusverrechnungen
- Tatsächliche Sachherrschaft (§ 39 Abgabenordnung)
- Notwendigkeit für Leasinggeber, „tatsächliche Sachherrschaft“ zu erlangen
- Was heißt „tatsächliche Sachherrschaft überhaupt?
- Wie lässt sich diese erreichen (Chancen, Risiken, Nachmieterlöse, Sach- und Preisgefahr etc.)?
- Wie viel tatsächliche Sachherrschaft muss bei einem Leasinggeber vorhanden sein/verbleiben?
- Was heißt „wirtschaftlich ins Gewicht fallende“ tatsächliche Sachherrschaft
- Schwächen und Probleme der aktuellen Leasingbilanzierungspraxis – Praxisbeispiele
- Problematik der unterschiedlichen Beurteilung identischer Verträge durch die Finanzbehörden
- Möglichkeit der Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts
- Bewertung der aktuellen Bilanzierungspraxis (Praxiserfahrungen)
- in der Wirtschaftsprüfung
- in der Betriebsprüfung
- in der Bankenaufsicht
- Konsequenzen für Anbieter bei Verstößen (Umbilanzierung bei Leasinggeber und -nehmer,
Steuernachzahlungen, Strafzahlungen, Rügen der Aufsicht etc.) – Praxiserfahrungen
Referent:
Dr. Michael Kroll ist seit 1992 Geschäftsführer des Seminar-Veranstalters LeaSoft GmbH. Er war bislang Referent auf über 700 Seminaren und Fachveranstaltungen zum Thema Leasing. Seit 2017 betreibt er das Informationsportal www.richtig-leasen.de. Er ist Autor zahlreicher Leasing-Artikel und -bücher und hat zur Unterstützung von Leasingentscheidungen die Programme LEASZINS, LEASRECH, MOBILEAS und KOMMULEAS entwickelt. Des weiteren berät Dr. Michael Kroll Investoren der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand.
Teilnahmebedingungen:
Anmeldung:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung sowie Ihre Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Teilnahmegebühr:
In der Teilnahmegebühr sind enthalten: Arbeitsunterlagen
Stornierung:
Stornierungen von Anmeldungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei späterer Stornierung bzw. Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr fällig. Selbstverständlich können Sie eine*n Ersatzteilnehmer*in benennen.
Abweichungen und Absagen:
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmer*innen-Zahl oder Ausfall eines Referenten abzusagen oder zu verlegen bzw. einen Ersatzreferenten zu benennen. Falls Ihnen der neue Termin bzw. Referent nicht zusagt, erhalten Sie bereits entrichtete Gebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Veranstaltungsinhalte können verändert, Ortsverlegungen vorgenommen werden.
Sonstiges:
Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen übernimmt die LeaSoft GmbH Dr. Michael Kroll keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.