Geben Sie hier den Restwert der Leasingkalkulation ein, wenn es sich um einen Teilamortisationsvertrag handelt. Die Anschaffungskosten werden über die Leasingraten nicht auf 0 zurückgeführt (getilgt, bezahlt, amortisiert) sondern nur bis zur Höhe des Restwertes. Die Eingabe muss als Betrag erfolgen, nicht als Prozentwert. Ist der Restwert bei einem Restwert-Leasingvertrag nicht bekannt, kann der Effektivzins nicht berechnet werden (vgl. zu Lösungsmöglichkeiten die Informationen in der Einleitungsseite zum Tool ("Inhalt des Tools").
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