Wie funktioniert Leasing?

Autor: Dr. Michael Kroll (Geschäftsführer, LeaSoft GmbH / Richtig-Leasen.de)

 


Beim Leasing gibt es unterschiedliche Varianten:

 

Direktes Leasing über den Hersteller bzw. Händler

Der Leasingnehmer sucht sich beim Hersteller bzw. Händler ein Objekt aus und schließt dort gleich einen Leasingvertrag ab. Nach Lieferung und gegebenenfalls Installation des Objekts unterschreibt der Leasingnehmer eine Abnahmeerklärung und die Vertragslaufzeit beginnt.

 

Indirektes Leasing

Beim indirekten Leasing sind Hersteller bzw. Händler und Leasinggeber nicht identisch. Dies ist bei vielen Leasingverträgen der Fall, die der Kunde beispielsweise über seine Hausbank abschließt. Hier erwirbt die „Hausbank-Leasinggesellschaft“ das Objekt vom Hersteller bzw. Händler und verleast es anschließend an den Kunden.

 

Leasingnehmer kauf das Objekt selbst

In vielen Fällen hat ein späterer Leasingnehmer bereits einen Kaufvertrag über das Objekt abgeschlossen. Zur Leasinggesellschaft geht er erst anschließend. Aber auch dies ist kein Problem. Hier tritt die Leasinggesellschaft in den Kaufvertrag ein. Sinnvoll ist es darauf zu achten, dass die Leasinggesellschaft vor Lieferung des Objektes bzw. Zulassung eines Pkw’s in den Vertrag eintritt. Ansonsten hat der Leasingnehmer das Objekt rechtlich und vor allem umsatzsteuerlich gekauft (mit Bilanzierungspflicht) um es quasi anschließend direkt an die Leasinggesellschaft weiterzuverkaufen. Man spricht hier vom sog. „unechten“ Sale-and-lease-back. Sale-and-lease-back-Verträge kommen normalerweise in einem anderen Zusammenhang vor. Hier verkauft ein Leasingnehmer ein Objekt, das er schon vor längerem gekauft und in seiner Bilanz ausgewiesen hat, an eine Leasinggesellschaft, um dieses dann anschließend zurück zu leasen. Die Motive hierfür können vielschichtig sein (hierzu mehr im Blog Sale-and-lease-back).

Außer einem buchhalterischen und organisatorischen Mehraufwand hat der verspätete Bestelleintritt für die meisten Unternehmen keine Konsequenzen. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Investoren wie Kommunen, Privatpersonen, Ärzte, viele Kleinunternehmer, Banken, Sparkassen oder Versicherungen ist er hingegen fatal. Durch den doppelten Verkauf (erst an den Leasingnehmer, dann an den Leasinggeber) fällt zweimal Umsatzsteuer an, die für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Investoren einen erheblichen Kostenblock darstellt!

 

Vendor-Leasing

Eine Säule des Leasing ist in den letzten Jahren das so genannte Vendor-Leasing geworden (früher als Vertriebs-Leasing bezeichnet). Viele Hersteller bzw. Händler nutzen bzw. wollen künftig Leasing als Absatzförderungsinstrument für ihre eigenen Produkte nutzen. Nicht alle Hersteller haben aber das Interesse, das Know-how und die Möglichkeit dafür eine eigene Leasinggesellschaft zu gründen. Sie suchen sich deshalb einen Kooperationspartner aus der Leasingbranche. Beim Vendor-Leasing geht es also um die Zusammenarbeit zwischen wirtschaftlich und rechtlich voneinander unabhängigen Herstellern (bzw. Händlern) und Leasinggesellschaften.

Der Hersteller/Händler übernimmt z.B. die Vertragsanbahnung, Serviceleistungen, gegebenenfalls auch die Verwertung und übernimmt meist auch verschiedene Objekt- und Verwertungsrisiken. Die Leasinggesellschaft ist rechtlicher Eigentümer und Vermieter und stellt regelmäßig auch die Finanzierung.

In den Verträgen erscheint auf den ersten Blick häufig der Händler bzw. Hersteller als Vertragspartner. So kann sich der Hersteller bzw. Händler seinem Kunden nicht zuletzt auch optimal präsentieren. Dass der Vertrag rechtlich eigentlich mit der Leasinggesellschaft geschlossen wird, ist im Vertrag häufig erst auf den zweiten Blick zu erkennen. Dies stellt für den Kunden aber keinen Nachteil dar. Im Gegenteil: Beim Vendor-Leasing bekommt er die gebündelte Kompetenz von Hersteller, Händler und Leasinggeber/Finanzier aus einer Hand.